Anzahl von 2016 schon erreicht Behörden fragen deutlich mehr Konten ab
09.07.2017, 12:09 Uhr
Bei der Kontoabfrage werden weder Kontostände noch Kontobewegungen weitergegeben.
(Foto: picture alliance / Jens Büttner/)
Die Kontenabfrage durch Behörden soll ein Werkzeug gegen Steuerbetrug und Sozialmissbrauch sein. Der massenhafte Abruf allerdings lässt Datenschützer aufhorchen.
Deutsche Behörden prüfen im Kampf gegen Steuerbetrug und Sozialmissbrauch so oft wie nie zuvor Privatkonten. Das meldet die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf Angaben des Bundesfinanzministeriums. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres seien beim zuständigen Bundeszentralamt für Steuern 340.265 Abfragen eingegangen und damit 83 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
Damit sei zur Jahresmitte schon fast der Rekordwert des Vorjahres erreicht. Im Jahr 2016 habe es insgesamt 358.228 Abfragen gegeben. Im ersten Halbjahr wurden demzufolge 89.134 Konten aus steuerlichen Zwecken abgefragt und damit 69 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Anfragen der Sozialbehörden und Gerichtsvollzieher seien sogar um 89 Prozent auf 251.131 gestiegen.
Voßhoff kritisiert steigende Zahlen
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff bewertete die massenhafte Abfrage durch die Behörden kritisch. "Das Kontenabrufverfahren ist ein hervorragendes Beispiel für das sogenannte Honigtopfprinzip", sagte die CDU-Politikerin der Zeitung. Einmal erteilte Zugriffsbefugnisse auf personenbezogene Daten würden auf einen immer weiteren Kreis von Zugriffsberechtigten ausgedehnt. Der Kontoabruf habe sich von der ursprünglichen Idee der Terrorismusbekämpfung weit entfernt.
Der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, verteidigte die Abfragen. "Die steigende Tendenz zeigt doch, dass dies ein sinnvolles Mittel ist, sonst würde es nicht verstärkt eingesetzt", sagte Eigenthaler.
Auch Gerichtsvollzieher sind befugt
Nicht nur Steuerbehörden, sondern auch Gerichtsvollzieher würden in Zukunft häufiger Fragen nach Kontodaten stellen, schreibt die Zeitung weiter. Zumal Gläubiger seit November des vergangenen Jahres auch für Beiträge unter 500 Euro einen Kontoabruf beantragen könnten.
Behörden dürfen bereits seit 2005 Konten von Bürgern einsehen. Gerichtsvollziehern ist dies seit 2013 erlaubt. Die Antragsteller erfahren aber weder Kontostände noch Kontobewegungen, sondern nur die Existenz von Konten, wann sie eröffnet und gegebenenfalls gelöscht worden sind sowie Namen und Geburtsdatum des Kontoinhabers.
Quelle: ntv.de, jaz/AFP