Politik

Madrider Gericht verurteilt Garzón Berufsverbot für "Tyrannenjäger"

Garzón bei Eintreffen im Madrider Gericht.

Garzón bei Eintreffen im Madrider Gericht.

(Foto: REUTERS)

Als der spanische Untersuchungsrichter Garzón 1998 den chilenischen Ex-Diktator Pinochet zur Strecke bringt, applaudiert die ganze Welt. Doch nun ist der Starjurist selbst ins Zwielicht geraten. Er hat, so die Überzeugung des Obersten Gerichtshofs Spaniens, illegale Abhöraktionen durchführen lassen. Garzón darf elf Jahre nicht mehr seinen Beruf ausüben.

Er hat sich als "Tyrannenjäger" weltweit einen Namen gemacht und Korruptionsskandale aufgedeckt: Jetzt belegt die spanische Justiz ihren prominentesten Untersuchungsrichter Baltasar Garzón wegen Rechtsbeugung mit einem Berufsverbot. Der Oberste Gerichtshof in Madrid untersagte dem 56-Jährigen für elf Jahre, sein Amt auszuüben. Garzón hatte bei seinen Ermittlungen zu einem Korruptionsskandal Gespräche der Verdächtigen mit ihren Anwälten abhören lassen.

In dem Madrider Prozess gegen den Richter ging es um einen von Garzón aufgedeckten großen Korruptionsskandal, in den mehrere Politiker der konservativen Volkspartei (PP) des neuen spanischen Ministerpräsidenten Mariano Rajoy verwickelt waren. Der Jurist begründete die Abhöraktion damit, dass die Anwälte im Verdacht gestanden hätten, als Kuriere den Verdächtigen helfen zu wollen, Schmiergelder in Sicherheit zu bringen. Nach der Anklage verstieß Garzón damit gegen das in der Verfassung verbriefte Recht auf Vertraulichkeit. Garzón hielt dagegen, dass die Staatsanwaltschaft die Abhöraktion gebilligt habe.

Zweites Urteil steht noch aus

Am Mittwoch war ein zweiter Prozess gegen Garzón unter dem Vorwurf der Rechtsbeugung zu Ende gegangen, das Urteil steht hier allerdings noch aus. Ihm wird vorgeworfen, er habe trotz einer Amnestieregelung Ermittlungen zu Verbrechen während der Franco-Ära geführt und damit seine Machtbefugnisse überschritten.

Der Prozess wurde von zwei rechtsgerichteten Organisationen angestrengt, die auf die Gültigkeit des Amnestiegesetzes von 1977 pochen. Demnach könnten Verbrechen während des Spanischen Bürgerkriegs (1936-1939) und der Diktatur Francisco Francos (1939-1975) nicht juristisch aufgearbeitet werden.

Garzón argumentierte, da es sich um Menschenrechtsverbrechen handelte, gelte die Amnestieregelung nicht. Wann das Urteil verkündet wird, ist unklar. In diesem Prozess droht Garzón ein 20-jähriges Berufsverbot.

Der 56-jährige Jurist war wegen seiner Ermittlungen gegen ehemalige Militärherrscher in Lateinamerika als Kandidat für den Friedensnobelpreis vorgeschlagen worden. 1998 erwirkte er die vorläufige Festnahme in London des früheren chilenischen Militärdiktators Augusto Pinochet und sorgte damit weltweit für Schlagzeilen.

Quelle: ntv.de, dpa/AFP

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