Stammzellen-Import Bonner dürfen bald forschen
31.01.2002, 08:01 UhrDie Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat den Antrag der Bonner Mediziner Oliver Brüstle und Otmar Wiestler zum Import embryonaler Stammzellen unter Auflagen genehmigt. Die Wissenschaftler wollen embryonale Stammzellen aus Israel importieren und daran forschen. Die Bewilligung wird an die Erfüllung der geplanten gesetzlichen Regelungen geknüpft und die Fördermittel bleiben vorerst gesperrt.
Damit orientierte sich die DFG an dem Bundestagsbeschluss vom Mittwoch. Den Import der Zellen knüpft sie ausdrücklich an eine staatliche Genehmigung. Der Bundestag will bis zur Sommerpause die gesetzliche Grundlage für einen Import unter strengen Auflagen schaffen.
Die DFG hatte ihre Entscheidung auf Bitten der Politik wiederholt aufgeschoben. Das Parlament hatte sich am Donnerstag für einen Import unter strengsten Auflagen ausgesprochen. Bereits Mitte Februar soll ein entsprechender Gesetzentwurf im Bundestag behandelt werden, kündigte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesforschungsministerium, Wolf-Michael Catenhusen, an.
"Wir werden zu einer für die Wissenschaftler praktikablen Lösung ohne großen bürokratischen Aufwand kommen", erklärte Catenhusen in der "Financial Times Deutschland". In dem Gesetz vorgesehen sei eine beim Gesundheitsministerium angesiedelte Genehmigungsbehörde für die Einfuhr der Zellen, die von einer Ethik-Kommission beraten wird.
Kompromisslösung
Der Bundestag hatte sich am Mittwoch nach zwei Abstimmungen für eine Kompromissformel ausgesprochen, für die auch Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und die CDU-Vorsitzende Angela Merkel geworben hatten. Der Beschluss erlaubt die Einfuhr bereits existierender Stammzelllinien für Forschungsprojekte von überragender Bedeutung, für die es keine alternativen Forschungsmethoden gibt. Die Produktion neuer Stammzellen zu Forschungszwecken wird ausdrücklich abgelehnt.
Der Antrag erhielt 340 von 617 gültigen Stimmen. 265 Abgeordnete votierten für ein völliges Verbot des Stammzellimports. Ein Antrag zur völligen Freigabe war bereits im ersten Abstimmungsgang gescheitert. Zuvor hatten die Abgeordneten mehr als vier Stunden lang über das Thema debattiert. Bisher war diese Frage gesetzlich nicht geregelt.
Quelle: ntv.de