EuGH kippt Datenspeicherung Brüssels "Sündenregister" muss reformiert werden
08.04.2014, 09:48 Uhr
Die verdachtlose Speicherung von Kommunikationsdaten muss künftig "auf das absolut Notwendige beschränkt" werden.
(Foto: dpa)
Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist ungültig. Das entscheidet der Europäische Gerichtshof. Ohne Verdacht auf Straftaten sei die Datensammlung EU-rechtswidrig.
Die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte, dass die EU-Richtlinie zur Sicherung von Telefon- und Email-Informationen ungültig ist. Die Regelung "beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt", begründeten die Richter ihre Entscheidung.
Die Vorratsdatenspeicherung soll bei der Aufklärung schwerer Verbrechen wie organisierter Kriminalität und Terrorismus helfen. Fahnder können auf die gesammelten Daten zugreifen.
Nach Ansicht der Luxemburger Richter beschränkt die EU-Richtlinie von 2006 das Datensammeln nicht auf das absolut notwendige Maß, weil sie für die Speicherfrist von bis zu zwei Jahren keine objektiven Kriterien festlegt.
Maas will Urteil zügig umsetzen
Die Vorratsdatenspeicherung ist in der EU hoch umstritten. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte angekündigt, das EuGH-Urteil genau zu prüfen und dann schnell umzusetzen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die deutsche Regelung 2010 gekippt hatte, ist Deutschland europaweit der einzige Staat ohne Vorratsdatenspeicherung.
Nun hat sich der Europäische Gerichtshofs eingeschaltet, nachdem eine irische Bürgerrechtsorganisation, die Kärntner Landesregierung und mehrere Tausend Österreicher gegen die Datenspeicherung geklagt hatten.
Quelle: ntv.de, dsi/rts/dpa