Politik

US-Richter stoppen Hinrichtung Bucklew darf nicht exekutiert werden

Das oberste US-Gericht hat die Exekution von Russell Bucklew mit einem umstrittenen Giftcocktail vorerst gestoppt.

Das oberste US-Gericht hat die Exekution von Russell Bucklew mit einem umstrittenen Giftcocktail vorerst gestoppt.

(Foto: picture alliance / dpa)

Der Supreme Court hat die Hinrichtung von Russell Bucklew vorerst ausgesetzt. Der verurteilte Mörder hatte sich gegen den Einsatz eines umstrittenen Giftcocktails gewehrt, der zum grauenvollen Tod eines Häftlings geführt hatte.

Das oberste US-Gericht hat die erste geplante Hinrichtung in den USA nach der qualvollen Exekution eines Häftlings vor einigen Wochen gestoppt. Der Gerichtshof entschied nach einem Bericht des US-Fernsehsenders NBC am Mittwochabend, dass der Mörder Russell Bucklew nicht exekutiert werden darf.

Eigentlich hätte der 46-Jährige kurz nach Mitternacht im Bundesstaat Missouri die Giftspritze erhalten sollen. Nur Stunden zuvor hatte der Richter Samuel Alito, der Mitglied des Supreme Court ist, die Hinrichtung gestoppt. Das gesamte Oberste Gericht bestätigte Alitos Entscheidung nun und wies eine niedrigere Gerichtsinstanz an, den Fall erneut zu prüfen.

Wegen seiner gesundheitlichen Verfassung hatte sich Bucklew gegen die Verabreichung des Giftcocktails gewehrt. Der Todeskandidat argumentiert, dass die Giftspritze einen Wirkstoff enthalten könne, der bei ihm einen Todeskampf mit schlimmen Qualen auslöse. Nach Angaben seiner Anwälte muss Bucklew wegen einer angeborenen Blutgefäßkrankheit eine Hirnblutung und extrem starke Schmerzen befürchten. Eine "grausame und ungewöhnliche Bestrafung" sei aber per US-Verfassung verboten.

Grausiger Tod durch Giftcocktail

Bucklews Fall sorgt wegen der besonders qualvollen Exekution eines Mannes Ende April in Oklahoma für Aufsehen. Clayton Lockett war erst nach 43 Minuten an den Folgen des Giftcocktails gestorben. Wegen eines Venenproblems hatten nicht alle Chemikalien die Blutbahn erreicht. Der Mann erlag schließlich einem Herzinfarkt. Augenzeugen sprachen von grausigen Szenen. Die Berichte hatte Millionen Amerikaner erschüttert und international Aufsehen erregt. US-Präsident Barack Obama hatte eine Prüfung der Hinrichtungsmethoden angekündigt.

Hintergrund der Auseinandersetzungen sind Nachschubprobleme der USA bei den zur Tötung eingesetzten Mitteln. Die europäischen Hersteller der Chemikalien weigern sich, sie für Hinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Eine Reihe von US-Staaten greift jetzt auf neue Mischungen aus obskuren Quellen zurück. Viele Behörden halten geheim, wie sie ihre Mittel beschaffen und wer sie herstellt.

So forderten Bucklews Anwälte auch, dass ihr Mandant konkret erfährt, was ihm gespritzt werden soll. Auch mehrere Medien haben Anträge auf Auskunft gestellt. Zudem wollten die Verteidiger die Hinrichtung vorsichtshalber filmen lassen, was aber von der Vollzugsanstalt abgelehnt wurde.

Bucklew hatte 1996 den neuen Lebensgefährten seiner Ex-Freundin vor den Augen von dessen Kindern erschossen und die 21-Jährige dann entführt und vergewaltigt. Er sagt, er bereue die Tat. Die Mutter des Mordopfers zeigte sich über den Aufschub verärgert. "Ich bin nicht begeistert", sagte sie dem US-Sender NBC.

Quelle: ntv.de, hvg/dpa

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