Politik

Steuertricks der Superreichen Bund will "Goldfinger" stoppen

(Foto: picture alliance / dpa)

Der Goldhandel über ausländische Firmen gilt als eines der letzten großen Schlupflöcher bei der Einkommensteuer. Der Fiskus verliert dadurch 700 Millionen Euro pro Jahr. Jetzt will die Bundesregierung dem Steuersparmodell der "Goldfinger" einen Riegel vorschieben - per Gesetz und vor Gerichten.

Es klingt wie im Krimi: Reiche Manager handeln über ausländische Firmen mit Gold und tricksen so den deutschen Fiskus aus. Das Modell der sich ärmer rechnenden cleveren Top-Verdiener - unter Experten "Goldfinger" genannt - erfreut sich wachsender Beliebtheit. Denn Finanzbeamte waren auch vor Gerichten bisher oft machtlos. Der Schaden für den Staat summiert sich nach Expertenangaben auf jährlich 700 Millionen Euro - Tendenz steigend.

Die schwarz-gelbe Koalition will dem Steuersparmodell nun einen Riegel vorschieben. Mit dem im Finanzausschuss des Bundestages gebilligtem Jahressteuergesetz 2013 werden die Regeln verschärft und entsprechende Vorschläge des Bundesrats aufgegriffen.

Der Trick beginnt mit einem Riesenverlust

Die Steuertrickser rechnen sich wie folgt arm: Die "Goldfinger" gründen eine Personengesellschaft zum Rohstoff-Handel, die Gold kauft und verkauft - in einem Staat mit Doppelbesteuerungsabkommen. Der Kaufpreis für das Gold wird in der Steuererklärung zunächst als Riesenverlust deklariert. Die Steuerlast reduziert sich im Jahr des Kaufs, da über den negativen "Progressionsvorbehalt" der Steuersatz für das Gesamteinkommen auf Null gedrückt wird. Ziel ist es, so die Besteuerung von "Sondereinkünften" zu neutralisieren.

Es folgt Schritt zwei: Wird das Gold aus dem Umlaufvermögen - beispielsweise einer britischen Limited - verkauft und fallen Gewinne an, was dank des gestiegenen Goldpreises zu erwarten ist, sind diese Einkünfte gemäß Doppelbesteuerungsabkommen im Inland steuerfrei und unterliegen nur dem "Progressionsvorbehalt". Das heißt, Zusatz-Einnahmen bewirken lediglich steigende Steuersätze. Was sich aber bei solchen Top-Einkommen nicht auswirkt, da sie ohnehin in der höchsten Progressionsstufe liegen. Nach Darstellung des Bundesrates kann der positive Progressionsvorbehalt also die tatsächliche Steuerminderung im Verlustjahr nicht kompensieren, da jene Top-Manager ja bereits den Spitzensteuersatz zahlen.

Keine solide rechtliche Grundlage

In der Prüfbitte des Bundesrats heißt es nüchtern: "Die vorliegende Gestaltung führt daher im Ergebnis nicht nur zu einer Steuerstundung, sondern zu einer tatsächlichen Vernichtung von Steuersubstrat." Schwarz-Gelb will dem durch eine zeitlich versetzte Berücksichtigung des Betriebsausgabenabzugs einen Riegel vorschieben.

Nach Angaben aus den Ländern ergab eine Umfrage Anfang 2012 steuerliche Verluste von bundesweit etwa 1,5 Milliarden Euro. Müssten diese Verluste anerkannt werden, entstünden beim Spitzensteuersatz von 45 Prozent bei Jahreseinkommen von mehr als 250.000 Euro Steuerausfälle aus aufgelegten Goldmodellen von fast 700 Millionen Euro.

"Das letzte Wort ist hier aber noch nicht gesprochen", hofft der baden-württembergische Ministeriumsexperte Bertram Dornheim. Es gebe gute Gründe gegen eine Anerkennung der Modelle. Diese beruhten schon bisher nicht auf einer soliden rechtlichen Grundlage, meint Dornheim. Was "Steuergestalter" naturgemäß anders sehen.

Die juristische Aufarbeitung der Goldfälle hat gerade erst begonnen. Zumindest vor Finanzgerichten blitzten die Länderbeamten bisher ab. Das wiederum hat Anleger beflügelt. Seit der Umfrage 2012 habe die Zahl der "Goldfinger" zugenommen. Und Experten wie Peter Midasch warben im Sommer für den "Goldanlagen-Steuerclou". Wie so oft wird wohl auch hier der Bundesfinanzhof entscheiden müssen.

Quelle: ntv.de, dpa

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