Politik

Becker als Täterin "zurechtbiegen" Bundesanwalt greift Buback an

Nach mehr als anderhalb Jahren Prozessdauer bleibt unklar, wer Generalbundesanwalt Buback am 7. April 1977 ermordet hat. Für Verena Becker könnte es mit einer Bewährungsstrafe enden: Bundesanwalt Hemberger hält sich offen, ob es auf Beihilfe oder Mittäterschaft hinausläuft. Stattdessen attackiert Hemberger Nebenkläger Michael Buback.

Becker im Saal 1 des Oberlandesgerichts Stuttgart.

Becker im Saal 1 des Oberlandesgerichts Stuttgart.

(Foto: dpa)

Seit vergangenem Herbst verhandelt der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart gegen die . Die inzwischen 59-Jährige ist angeklagt, als Mittäterin am Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 beteiligt gewesen zu sein.

1980 wurde in diesem Zusammenhang schon einmal gegen Becker ermittelt, das Verfahren wurde jedoch schließlich aus Mangel an Beweisen eingestellt. Zu Beginn der Hauptverhandlung zeigte sich die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe noch sicher, dass Becker diesmal verurteilt wird, wohlgemerkt nicht als Schützin, sondern als Mittäterin. Inzwischen kann Becker auf eine Bewährungsstrafe hoffen: Anstelle von Mittäterschaft könnte es auf Beihilfe hinauslaufen.

"Sie ist schuldig - das steht für uns fest", sagte Anklagevertreterin Silke Ritzert. Sie verwende den Begriff der "Beteiligung" bewusst als Oberbegriff, der sowohl Täterschaft als auch Beihilfe umfasse. Zur genauen rechtlichen Einordnung wollten sich die Bundesanwälte erst beim Strafantrag äußern, der Donnerstag erwartet wird.

Bundesanwalt greift Buback scharf an

Der Tatort in Karlsruhe.

Der Tatort in Karlsruhe.

(Foto: dapd)

"Es gibt keine belastbaren Hinweise, die auch nur ansatzweise auf eine unmittelbare Täterschaft als Schützin hindeuten könnten", sagte Bundesanwalt Walter Hemberger nun in seinem Plädoyer. Hemberger widersprach ausdrücklich den von Nebenkläger Michael Buback geäußerten Vermutungen, es habe eine "schützende Hand" für die Angeklagte gegeben. Dies seien "haltlose Spekulationen". Von staatlicher Seite sei "die Aufklärung des Anschlags gefördert und gestützt" worden.

Hemberger warf Buback vor, er wolle Becker als Täterin "zurechtbiegen" und unterstelle dazu den damals ermittelnden Beamten, Zeugenaussagen unterschlagen und belastende Beweise manipuliert zu haben. Das Verfahren habe nun aber bestätigt, dass es "der Anschlag auf Buback nicht unter staatlicher Aufsicht oder gar Verantwortung stattfand und es keine schützende Hand gibt", sagte der Bundesanwalt.

Ministerium blockiert Akten

Becker wurde immer wieder mit der Tat in Verbindung gebracht, weil sie bei ihrer Festnahme im Mai 1977 die Mordwaffe bei sich hatte. Angeblich sollte sie sie entsorgen. An der bei dem Anschlag benutzten Motorradkleidung wurden Haare und Sekretspuren gefunden, sie waren aber nicht von Becker. Erst im Jahr 2008 brachten erneute DNA-Untersuchungen am Bekennerschreiben zutage, dass Becker die Briefmarke und den Briefumschlag mit ihrem Speichel benetzt hatte.

Verena Becker hatte seit einem Zusammenbruch in der Haft 1980 mit dem Verfassungsschutz zusammengearbeitet. In einer Aussage beim Verfassungsschutz soll sie angeblich bezeichnet haben. Das Bundesinnenministerium hat die gerichtliche Verwertung der Verfassungsschutzakten unter Hinweis auf das "Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes" jedoch verweigert.

Michael Buback spricht am Donnerstag

Den Ablauf des Attentats am 7. April 1977 kann man überall nachlesen. An jenem Gründonnerstag hielt ein Motorrad mit zwei bis heute unbekannten RAF-Mitgliedern neben dem Dienstfahrzeug des Generalbundesanwalts. Dann wurden vom Sozius aus mit einer Maschinenpistole geschossen und Buback sowie seine beiden Begleiter Wolfgang Göbel und Georg Wurster getötet.

Wer die tödlichen Schüsse abgefeurt hat, bleibt auch nach dem jüngsten Prozess offen. Überraschend gab Becker am Ende der Beweisaufnahme nach langem Schweigen eine . In der sagte sie dann allerdings nur: "Ich war nicht dabei."

Der Sohn des Opfers, Michael Buback, der als Nebenkläger auftritt, wird ab Donnerstag plädieren. Am kommenden Montag sind dann Beckers Anwälte am Zug. Ein Urteil soll am 6. Juli verkündet werden.

Quelle: ntv.de, sba

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen