Hat Becker Wisniewski verpfiffen? Beamter nennt Buback-Mörder
07.10.2011, 13:06 UhrEin früherer Verfassungsschützer nennt vor Gericht den Namen des ehemaligen RAF-Terroristen Wisniewski als mutmaßlichen Buback-Mörder. Er beruft sich dabei auf glaubhafte Quellen. Den Namen seiner Quelle darf er vor Gericht nicht nennen und tut das deshalb in einem Interview: Verena Becker.
Im Prozess um den Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback hat ein früherer hochrangiger den ehemaligen RAF-Terroristen Stefan Wisniewski als mutmaßlichen Schützen genannt. Dies habe eine glaubhafte Quelle in den 80er Jahren dem Verfassungsschutz berichtet, sagte der ehemalige Referatsleiter Winfried Ridder vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.
Ridder durfte vor Gericht den Namen der Quelle nicht nennen. Er hatte aber zuvor schon in einem Interview gesagt, dass es sich um die in dem Prozess angeklagte Ex-Terroristin Verena Becker gehandelt habe. "Ich gehe davon aus, dass die Aussage, die dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorlag, grundsätzlich glaubhaft ist", sagte Ridder. "Die RAF hat immer ihre Ziele glaubhaft formuliert und danach gehandelt. Das gilt auch für die einzelnen Mitglieder."
Auch die späteren Aussagen anderer - unter anderem von Peter-Jürgen Boock - deuteten seiner Ansicht nach auf eine unmittelbare Beteiligung Wisniewskis hin. Die Bundesanwaltschaft ermittelt seit 2007 wegen des Buback-Mordes gegen Wisniewski, konnte bislang aber keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Anklage finden.
Ridder sagte, die Quelle habe drei unmittelbar Tatbeteiligte genannt: Wisniewski, Günter Sonnenberg und . Er habe hingegen keine Erkenntnisse über eine konkrete Beteiligung von Verena Becker an dem Anschlag. Becker ist als mutmaßliche Mittäterin des Attentats angeklagt, weil sie bei Planung und Organisation maßgeblich beteiligt gewesen sein soll.
Ridder berichtete, er habe am Tag vor seiner Aussage Besuch von zwei hochrangigen Verfassungsschutz-Beamten erhalten. Diese hätten ihn darauf eingeschworen, die Grenzen seiner Aussagegenehmigung nicht zu überschreiten. Unter anderem darf er vor Gericht nicht die Identität von Quellen preisgeben. Mittlerweile gibt es allerdings zahlreiche Hinweise darauf, dass Verena Becker in ihrer Haftzeit Anfang der 80er Jahre mit dem Verfassungsschutz redete.
Quelle: ntv.de, dpa