Politik

Verschärfung des Sexualstrafrechts Bundesrat weist Maas' Gesetzentwurf ab

Im Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Maas können sexuelle Handlungen auch dann straffrei bleiben, wenn das Opfer "Nein" sagt.

Im Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Maas können sexuelle Handlungen auch dann straffrei bleiben, wenn das Opfer "Nein" sagt.

(Foto: dpa)

Die Politik will das Sexualstrafrecht verschärfen. Dem Bundesrat gehen die Vorschläge Bundesjustizminister Maas allerdings nicht weit genug, er gibt den Gesetzentwurf an den Bundestag zurück. Die Länder pochen auf das Prinzip "Nein heißt Nein".

Die Länder pochen auf schärfere Vorgaben zum Schutz vor sexueller Gewalt. Der Bundesrat forderte die schwarz-rote Bundesregierung zu einer umfassenderen Neuregelung des Sexualstrafrechts auf als bisher geplant. So müsse schon das fehlende Einverständnis des Opfers eine Strafbarkeit auslösen - nach dem Grundsatz "Nein heißt Nein". Außerdem sollte auch das bloße Begrapschen geahndet und Opfer besser vor sexuellen Übergriffen aus Gruppen geschützt werden.

Der Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas ist nicht durch den Bundesrat gekommen.

Der Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas ist nicht durch den Bundesrat gekommen.

(Foto: dpa)

Nach dem Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas ist die Strafbarkeit aber weiter an bestimmte Bedingungen geknüpft - zum Beispiel muss der Täter das Opfer überraschen. Dann drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.

Auch bleibe es weiterhin straffrei, wenn jemand ein "Nein" des Opfers ignoriert und ohne Anwendung von Nötigungsmitteln sexuelle Handlungen an ihm ausführt, hieß es aus der Länderkammer. Inzwischen zeichnet sich aber parteiübergreifend Zustimmung für weitergehende Änderungen ab. Auch Maas zeigte sich bereits offen für eine Verschärfung seines Gesetzentwurfs.

Bundesrat: Erkennbarer Wille des Opfer zählt

Man müsse sich davon lösen, die Strafbarkeit an besondere Umstände zu knüpfen, sagte Hamburgs Justizsenator Till Steffen von den Grünen bei der Debatte im Bundesrat. "Die Zeit für eine solche Reform wäre reif, die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für eine so umfassende Reform sind gegeben."

Der Bundesrat hat nun eine Formulierung vorgeschlagen, nach der es allein auf den erkennbaren Willen des Opfers ankommen soll - und zwar unabhängig davon, ob Betroffene diesen ausdrücklich erklären oder er aus den Umständen ersichtlich wird. Damit sollen Fälle erfasst werden, in denen das Opfer nur weint oder in Schockstarre verfällt.

Sexuelle Übergriffe aus Gruppen

Mit Blick auf die massenhaften Übergriffe in der Silvesternacht in Köln wollen die Länder zudem, dass der Bundestag prüft, wie sexuelle Angriffe aus Gruppen strafrechtlich besser geahndet werden können. Außerdem haben die Länder angeregt, einen neuen Straftatbestand der "sexuellen Belästigung" zu schaffen - gegen kurze, belästigende Berührungen über der Kleidung.

Mit dem Gesetzentwurf muss sich nun erneut der Bundestag beschäftigen. Die Vorsitzende des Rechtsausschusses und Grünenpolitikerin, Renate Künast, kündigte bereits an: "Dieses Gesetz wird den Bundestag nicht so verlassen, wie es hinein gekommen ist." Im Herbst soll eine Expertengruppe zudem Ergebnisse für eine grundlegende Überarbeitung des Sexualstrafrechts vorlegen.

Quelle: ntv.de, hul/dpa/AFP

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