Politik

Botschafter einbestelltBundesregierung weist russischen Militärattaché wegen Spionageverdachts aus

22.01.2026, 17:29 Uhr
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"Russlands aggressives Handeln hat Konsequenzen", sagt Wadephul am Rande seines Besuchs in Äthiopien. (Foto: picture alliance/dpa)

Eine mutmaßliche Spionin soll dem russischen Geheimdienst Informationen zum Ukraine-Krieg geliefert haben. Angeblich soll sie dabei engen Kontakt zur russischen Botschaft in Berlin pflegen. Die Regierung zieht Konsequenzen und sendet ein deutliches Signal an Moskau.

Deutschland weist im Zusammenhang mit der Festnahme einer mutmaßlichen Spionin für Russland einen Mitarbeiter der russischen Botschaft in Berlin aus. Das teilte Außenminister Johann Wadephul am Rande eines Besuches in der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba mit. Das Auswärtige Amt habe die betreffende Person mit sofortiger Wirkung zur "Persona non grata" (deutsch: Unerwünschte Person) erklärt. Außerdem habe das Ministerium den russischen Botschafter einbestellt und ihm mitgeteilt, dass der Verdächtige "im Auftrag von Russland spioniert hat."

Nach Informationen des "Spiegel" handelt es sich bei dem Ausgewiesenen um den Führungsoffizier der mutmaßlichen Spionin Ilona W., den stellvertretenden Militärattaché der Botschaft. Die Frau soll ihre gesammelten Informationen zum Ukraine-Krieg an ihn weitergegeben haben. "Spionage in Deutschland toleriert die Bundesregierung nicht - erst recht nicht unter dem Deckmantel des Diplomatenstatus", teilte das Auswärtige Amt mit. Daher sei der Botschafter einbestellt und über die Ausweisung informiert worden.

Das deutsche Vorgehen zeige: "Wir beobachten sehr genau, was Russland macht und wir gehen dagegen vor. Russlands aggressives Handeln hat Konsequenzen", sagte Wadephul. Die förmliche Einbestellung eines Botschafters kann als scharfes diplomatisches Mittel verstanden werden, mit dem die Regierung des Gastlandes eine deutliche Verstimmung signalisiert.

Die russische Botschaft in Berlin kündigte eine Reaktion an. Die Ausweisung werde nicht unbeantwortet bleiben, hieß es in einer Mitteilung. Berlin habe sich für eine weitere Eskalation der deutsch-russischen Beziehungen entschieden und nutze dafür "eindeutig erfundene Vorwände".

Haftbefehl gegen Deutsch-Ukrainerin

Die mutmaßliche russische Spionin Ilona W. sitzt nach ihrer Festnahme in Berlin in Untersuchungshaft. Wie die Bundesanwaltschaft mitteilte, setzte ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den Haftbefehl gegen die Deutsch-Ukrainerin in Vollzug. Die Karlsruher Behörde wirft ihr vor, den russischen Geheimdienst mit Informationen versorgt zu haben.

W. soll spätestens seit November 2023 geheimdienstliche Kontakte in die russische Botschaft in Berlin unterhalten und ihrem Kontaktmann Informationen mit Bezug zum Krieg in der Ukraine verschafft haben. Sie soll sich unter anderem zu Standorten der Rüstungsindustrie und geplanten Drohnenlieferungen an die Ukraine erkundigt haben. Einige Male soll sie ihrem Kontaktmann aus der Botschaft dabei geholfen haben, unter falscher Identität selbst politische Veranstaltungen in Berlin zu besuchen, um dort Kontakte aufzubauen.

Ermittelt wird auch gegen zwei frühere Angehörige der Bundeswehr, welche die mutmaßliche Spionin persönlich kannte. Sie stehen unter Verdacht, ihr dienstliche Informationen gegeben zu haben - dabei ist unklar, ob sie wussten, dass diese offenbar an den Geheimdienst gehen sollten. Dem Bundesverteidigungsministerium zufolge handelt es sich um einen ehemaligen Stabsoffizier, der kürzlich in Pension ging, und um einen Beamten des höheren Diensts, der vor mehr als 15 Jahren die Bundeswehr verließ.

"Persona non grata"

Der Heimatstaat ist völkerrechtlich verpflichtet, die "persona non grata" abzuberufen. Der fragliche Diplomat muss das Gastland dann innerhalb einer gesetzten Frist verlassen. Ein konkretes Fehlverhalten des diplomatischen Personals ist keine Voraussetzung für die Erklärung zur "persona non grata". Vielmehr liegt dieser Schritt voll im Ermessen des Gastlandes und muss nicht begründet werden.

Geregelt werden Rechte und Pflichten von Diplomaten durch das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD). Wichtigstes Vorrecht ist danach die Immunität eines Diplomaten. Wird er zur "persona non grata" erklärt, kann das Gastland die Immunität mit Ablauf der Ausreisefrist aberkennen.

In dem Wiener Übereinkommen ist geregelt, dass Diplomaten grundsätzlich die im Empfangsstaat geltenden Gesetze zu beachten haben - trotz ihrer Immunität. Zudem dürfen sie sich nicht in die inneren Angelegenheiten des Empfangsstaates einmischen.

Quelle: ntv.de, mwa/AFP/dpa/rts

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