Politik

Mammutsitzung in der Länderkammer Das hat der Bundesrat beschlossen

Den Sommerurlaub müssen sich die Mitglieder des Bundesrats sauer verdienen: In der letzten Sitzung vor der Pause paukt die Länderkammer noch einmal knapp 40 Gesetze durch. Von der Atomaren Endlagersuche bis zur vertraulichen Geburt - hier die wichtigsten Beschlüsse des Tages.

Atomares Endlager: Für die Suche nach einem Endlager für Atommüll gelten neue Regeln. Das vom Bundesrat gebilligte Standortauswahlgesetz sieht eine ergebnisoffene Suche in ganz Deutschland vor. Bislang war nur das niedersächsische Gorleben als Endlager für hochradioaktiven Atommüll erwogen worden. Die Suche dürfte sich über Jahrzehnte hinziehen.

Fluthilfen: Wie zuvor schon der Bundestag stimmte nun der Bundesrat für die Einrichtung des acht Milliarden Euro schweren Aufbaufonds, mit dessen Hilfe Flutschäden behoben und Betroffene unterstützt werden sollen. Finanziert werden die Hilfen auf Pump: Der Bund nimmt dafür neue Schulden auf. Die Länder sollen sich an der Rückzahlung beteiligen.

Steuer-Splitting für Homo-Ehe: Gleichgeschlechtliche Lebenspartner profitieren im Steuerrecht künftig von den gleichen Vorteilen wie Ehepartner. Die vom Bundesrat gebilligte Gleichstellung beim Steuer-Splitting gilt rückwirkend ab dem Jahr 2001. Die Länderkammer verabschiedete außerdem eine Entschließung zur Gleichstellung in allen anderen Rechtsbereichen.

Entlastung überschuldeter Versicherter: Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse, die wegen Notlagen mit ihren Beiträgen im Rückstand sind, können auf Entlastung hoffen. Der Bundesrat ließ ein Gesetz passieren, wonach der Säumniszuschlag von monatlich fünf Prozent auf ein Prozent verringert wird. Zudem sollen Schulden teilweise erlassen werden können.

Vertrauliche Geburt: Mütter in Notlagen können künftig ihr Kind unter einem Pseudonym zur Welt bringen. Das Kind wird in der Regel zur Adoption freigegeben, mit Vollendung des 16. Lebensjahres hat es allerdings das Recht, die Identität seiner Mutter zu erfahren.

Europäischer Fiskalvertrag: Mit der Zustimmung des Bundesrats kann der europäische Fiskalvertrag in Deutschland umgesetzt werden. Der Vertrag verpflichtet die EU-Unterzeichnerstaaten zu strikten nationalen Schuldenregeln.

Erstmal einlesen: Hamburgs Regierungschef Olaf Scholz bei der morgendlichen Zeitungslektüre.

Erstmal einlesen: Hamburgs Regierungschef Olaf Scholz bei der morgendlichen Zeitungslektüre.

(Foto: dpa)

Neues für Autofahrer: Die Flensburger Verkehrssünder-Datei wird reformiert. Bisher gab es je nach Vergehen ein bis sieben Punkte, künftig soll es je nach Schwere noch einen, zwei oder drei Punkte geben. Der Führerschein soll bei acht statt wie bisher bei 18 Punkten entzogen werden. Ein weiterer Bundesratsbeschluss sieht vor, dass Autofahrer künftig ihre Kennzeichen beim Umzug in eine andere Stadt behalten dürfen. Zudem werden Warnwesten in Autos zum 1. Juli 2014 Pflicht.

Mindestklausel bei Europawahlen: Kleinparteien aus Deutschland können künftig schon mit einem Stimmanteil von drei Prozent ins Europäische Parlament einziehen. Die Neuregelung wurde nötig, weil das Bundesverfassungsgericht die Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen für verfassungswidrig erklärt hatte.

Antibiotika-Einsatz in der Tiermast: Der Verbraucher soll künftig besser vor Antibiotika in Fleisch geschützt werden. Tierhalter müssen den Einsatz von Antibiotika bei der Mast von Rindern, Schweinen und Hühnern umfassender dokumentieren. Mastbetriebe mit überdurchschnittlichem Antibiotikaeinsatz müssen diesen verringern.

Grippeimpfstoff: Lieferschwierigkeiten bei Impfstoffen soll es anders als in der jüngsten Grippesaison in Zukunft nicht mehr geben. Die Krankenkassen werden zur Vereinbarung fester Fristen mit den Herstellern verpflichtet. Kommt es trotzdem zu Engpässen, sollen die Kassen auch andere Firmen als zunächst vorgesehen heranziehen können.

Betrug bei Organvergabe: Knapp ein Jahr nach dem Auffliegen des Skandals bei der Organvergabe sollen solche schweren Betrügereien einfacher bestraft werden können. Für falsche Angaben zu den Patienten, die auf ein Organ warten, werden Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen fällig.

Genitalverstümmelung: Die Verstümmelung weiblicher Genitalien kann künftig mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden. Der Bundesrat billigte die Schaffung eines eigenen Strafrechtsparagraphen gegen Genitalverstümmelung. Der schmerzhafte Ritus wird vor allem in afrikanischen und muslimischen Kulturen praktiziert.

Gerichtskosten: Prozessieren wird teurer. Der Bundesrat billigte die Anhebung von Gerichtskosten, um die Kostendeckung der Justiz zu verbessern. Auch die Notarkosten steigen.

Eigene Initiativen des Bundesrats: Der Bundesrat bringt eine eigene Gesetzesinitiative zur dauerhaften Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft in den Bundestag ein. Außerdem überwies er zwei Entwürfe zur Bekämpfung des Menschenhandels und zur Beschleunigung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz in die Ausschüsse. In weiteren Entschließungstexten geht es um besseren Datenschutz für Arbeitnehmer, den Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit und bessere Bildungschancen.

Quelle: ntv.de, jog/AFP/dpa

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