Politik

Facebooks "Gefällt mir"-Knopf Datenschützer macht Ernst

Eine Warnung ist vorhanden - aber der "Gefällt mir"-Knopf funktioniert.

Eine Warnung ist vorhanden - aber der "Gefällt mir"-Knopf funktioniert.

(Foto: Screenshot n-tv.de)

Erst waren es private Internetseiten, jetzt nimmt Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Weichert die dortige Landesregierung wegen Facebook ins Visier. Die will trotz Aufforderung ihre Fanseite in dem Netzwerk nicht entfernen. Die ist nach Ansicht Weicherts aber rechtswidrig.

Der Facebook-Streit zwischen der Landesregierung von Schleswig-Holstein und dem regionalen Datenschützer Thilo Weichert spitzt sich zu. Weichert will der Staatskanzlei eine förmliche "Beanstandung" nach dem Landesdatenschutzgesetz zukommen lassen. Grund ist die Ankündigung der Landesregierung, ihre Fanseite in dem Online-Netzwerk Facebook nicht zu entfernen - entgegen Weicherts Aufforderung. Nach Weicherts Ansicht verstoßen die Fanseiten und der Gefällt-Mir-Button von Facebook gegen deutsche Datenschutz-Bestimmungen. Deshalb forderte er alle öffentlichen Stellen im Bundesland auf, sie nicht mehr zu benutzen.

Dass sämtliche Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder alle öffentlichen Stellen aufgefordert haben, ihre Fanpages abzuschalten, habe an Überzeugungskraft anscheinend nicht genügt, kritisierte Weichert. Es sei unstrittig, dass die Nutzung von Facebooks Social-Plugins und Fanpages rechtswidrige Datenverarbeitungen auslöse. In diesem Zusammenhang hatte Weichert auch anderen Website-Betreibern mit Verwaltungsverfahren gedroht.

"Aufruf löst Übermittlung aus"

Die Staatskanzlei hatte zuvor angekündigt, als Reaktion auf Weicherts Kritik die Fanseite künftig mit einem deutlichen Warnhinweis zu versehen. So sollen erst nach dem Anklicken des "Gefällt-mir"-Buttons auf der Fanseite und der danach notwendigen persönlichen Registrierung personenbezogene Daten an Facebook übertragen werden.

Nach Einschätzung Weicherts greift der Warnhinweis jedoch zu kurz, "weil schon das Aufrufen der Fanpage die Übermittlung von Nutzungsdaten in die USA auslöst". Weichert bezeichnete den Ministerpräsidenten und seine Staatskanzlei als "schlechte Vorbilder für andere öffentliche und private Stellen, die ebenfalls ihre Facebook-Fanpages weiterbetreiben". Neben der "Beanstandung" will Weichert in weiteren Gesprächen klären lassen, wie verbindlich Rechtsklarheit gerichtlich hergestellt werden könne.

Quelle: ntv.de, dpa

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