Gutachter stützt Verordnung für Reisepässe Digitale Fingerabdrücke sind zulässig
13.06.2013, 11:58 Uhr
Im zentralen StadtService in Gera sind die Fingerabdrücke einer jungen Frau zu sehen.
(Foto: dpa)
Der Europäische Gerichtshof wird in einigen Monaten entscheiden, ob die Bundesregierung rechtmäßig handelt, wenn sie von ihren Bürgern Fingerabdrücke nimmt, um diese in den Speicherchip des Reisepasses einlesen zu lassen. In ihrem Urteil werden sich die Richter auf ein Gutachten stützen, das jetzt vorgestellt wird.
Die Pflicht zu digitalen Fingerabdrücken auf deutschen Reisepässen wird aller Voraussicht nach Bestand haben. Diese Auffassung vertritt ein Gutachter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Gegen diese Praxis hatte ein Mann aus Bochum geklagt, der durch die Speicherung sein Grundrecht auf den Schutz persönlicher Daten verletzt sah.
"So kann der Bürger endgültig zum gläsernen Bürger werden", hatte der Anwalt des Klägers, der frühere Bundesrichter und jetzige Bundestagsabgeordnete der Linkspartei, Wolfgang Neskovic, bei einer Verhandlung in Luxemburg gesagt. Dort sollen die EuGH-Richter entscheiden, ob die von der EU vorgeschriebene Speicherung der biometrischen Daten rechtmäßig ist.
Die Idee der Datenspeicherung stammt vom ehemaligen Bundesinnenminister Otto Schily. Die Anschläge vom 11. September 2001 lagen gerade zwei Monate zurück, als der SPD-Politiker die Aufnahme biometrischer Merkmale in den Ausweis forderte - vor allem Fingerabdrücke. Das hatte das deutsche Gesetz bis dahin nicht vorgesehen. Aus gutem Grund: Die Letzten waren die Nazis, die im Rahmen der so genannten Kennkarten-Verordnung Fingerabdrücke von Juden nehmen ließen. Die Bedenken wurden mit den Aufgaben der neuen Zeit vom Tisch gewischt. Das Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2002 schuf die Voraussetzung, eine EU-Verordnung erhob es zur europaweiten Pflicht und das Passgesetz von 2007 setzte es um. Fortan mussten Fingerabdrücke in den Speicherchip des Reisepasses eingelesen werden.
Das Urteil der Richter wird erst in einigen Monaten erwartet. In der Regel folgt der Gerichtshof bei seiner Entscheidung aber dem Gutachten. Darin steht, dass es im europäischen Recht keine Regeln gebe, die der Speicherung biometrischer Daten auf Pässen widerspreche. Damit bestätigte er mehr als fünf Jahre nach der Einführung digitaler Fingerabdrücke in Deutschland die gängige Praxis.
Quelle: ntv.de, ppo/dpa