Politik

Anträge der Verteidiger abgeschmettert "Düsseldorfer Zelle" vor Gericht

Zwei der Angeklagten, Amid C. (l.) und Abdeladim El-K., begrüßen sich vor Gericht.

Zwei der Angeklagten, Amid C. (l.) und Abdeladim El-K., begrüßen sich vor Gericht.

(Foto: dpa)

Die Ermittler können offenbar einen der schlimmsten Anschläge der Geschichte der Republik unterbinden, als sie die "Düsseldorfer Zelle" der Al-Kaida hochnehmen. Mit einer selbst gebauten Bombe wollen die vier mutmaßlichen Mitlieder in einer Menschenmasse einen größtmöglichen Schaden anrichten. Nun beginnt der Prozess.

Vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht ist der Versuch von vier Al-Kaida-Verdächtigen der "Düsseldorfer Zelle" gescheitert, ihren Prozess wegen angeblicher Planung eines Bombenanschlags schon am ersten Tag platzen zu lassen. Anträge der Verteidiger auf Einstellung des Verfahrens seien unbegründet, erklärte die Vorsitzende Richterin Barbara Havliza. Die Anwälte hatten kritisiert, dass die Aktenlage unzureichend sei.

Nach Angaben der Bundesanwaltschaft hatten die Männer im direkten Auftrag von Al-Kaida in Deutschland einen "aufsehenerregenden Terroranschlag" geplant. In den Planungen sei die Rede davon gewesen, "einen mit Metallteilen versetzten Sprengstoffkoffer in einer großen Menschenmenge zur Explosion zu bringen", sagte Bundesanwalt Michael Bruns. Nach dem Eintreffen von Polizei und Rettungswagen sollte eine zweite Bombe gezündet werden.

Die Männer im Alter von 21 bis 32 Jahren waren 2011 in Düsseldorf und Bochum festgenommen und im April wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung angeklagt worden. Ihnen drohen bis zu zehn Jahre Haft. Bei den Angeklagten handelt es sich unter anderem um den Marokkaner Abdeladim El-K. Er hat der Bundesanwaltschaft zufolge während einer Ausbildung in einem Al-Kaida-Lager einen Anschlag vorbereitet. Die Führung der Organisation habe ihn mit dem Aufbau einer Zelle beauftragt, die Anschläge in Deutschland begehen sollte.

Bombe scheiterte am falschen Grillanzünder

El-K. sei 2010 in ein Ausbildungslager der Gruppe im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet gereist, wo er im Umgang mit Schusswaffen sowie in der Herstellung von Sprengstoffen und Zündern unterrichtet worden sei. Er sei im Mai 2010 nach Deutschland gekommen und habe die ihm aus seiner Studienzeit bekannten Mitangeklagten - den Deutsch-Marokkaner Jamil S., den Deutsch-Iraner Amid C. und den Deutschen Halil S. - rekrutiert.

Im April 2010 habe sich El-K. an den später bei einem Drohnen-Angriff getöteten Al-Kaida-Anführer Scheich Atijatallah al-Libi mit den Worten gewandt: "Unser Scheich, wir halten unserer Versprechen: Entweder Sieg oder Märtyrertum." Die Vorbereitungen liefen. "Und dann werden wir mit dem Schlachten der Hunde der Söhne der Gelben beginnen." Damit seien Europäer gemeint gewesen, sagte Bruns. In Gesprächen sei die Rede davon gewesen, Deutsche und Juden zu töten.

Zum Bau einer Bombe sei es aber nicht mehr gekommen, weil drei der vier Männer im April 2011 und der vierte im Dezember festgenommen wurden, erläuterte Bruns in der Anklageschrift. Zuvor hätten sie versucht, aus Grillanzündern Sprengstoff zu gewinnen. "Die Technik stimmte", erläuterte Bruns. Allerdings hätten die Männer den falschen Grillanzünder verwendet, aus dem sie lediglich Wachs herausgekocht hätten. Der Fall sei auch so bemerkenswert weil nachgewiesen werden könne, dass die Anweisungen für einen Anschlag in Deutschland direkt von Al-Kaida kamen, sagte der Bundesanwalt. "Wir sind guten Mutes, dass wir das durchbringen bis zum Urteil."

Verteidigung darf Abhörprotokolle nicht verwenden

Die vier Angeklagten erschienen jeweils mit einem Team von Anwälten vor Gericht. Sie warfen der Bundesanwaltschaft zum Teil vor, ihre Anklage nicht auf Tatsachen, sondern auf die Interpretation von Beweisstücken zu stützen. Der Rechtsanwalt von El-K., Johannes Pausch, sagte Reuters TV, die Beweisaufnahme werde zeigen, ob die Vorwürfe haltbar seien. Sein Mandant habe nicht vor, sich zu äußern. Während die übrigen Angeklagten beinahe regungslos den Ausführungen vor Gericht zuhörten, lächelte El-K. hin und wieder, nickte oder tauschte sich durch die Glastrennscheibe mit seinen Anwälten aus.

Bei den Ermittlungen stützt sich die Bundesanwaltschaft unter anderem auf abgehörte Gespräche am Telefon, in Autos und in Wohnungen. "Der Verteidigung wurden die Datenträger nicht zur Verfügung gestellt", kritisierten die Anwälte von Amid C. Dadurch würden womöglich entlastenden Aussagen vorenthalten und das Fragerecht behindert. Dies widerspreche dem Grundsatz eines fairen Verfahrens. Sie beantragten, das Verfahren einzustellen, die übrigen Anwälte schlossen sich dem an. Bundesanwalt Bruns verwies auf die vorgelegten Protokolle und erklärte, die Beweisstücke könnten jederzeit eingesehen werden. Das Gericht wollte nach einer Beratung über den Antrag entscheiden. Bis Ende November sind fast 30 weitere Verhandlungstage angesetzt.

Quelle: ntv.de, rts

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