Hohe Freibeträge Einigung bei Erb-Regelung
05.11.2007, 15:42 UhrIm Erbfall sollen künftig wesentlich höhere Freibeträge für Ehepartner, Kinder und Enkel gelten. Dies sieht das Konzept zur Reform der Erbschaftsteuer vor, auf das sich eine Arbeitsgruppe der großen Koalition in Berlin geeinigt hat.
Ehepartner sollen demnach künftig 500.000 Euro steuerfrei erben können, bisher waren es nur 300.000 Euro. Für Kinder ist eine Erhöhung des Freibetrags von 205.000 auf 400.000 Euro vorgesehen, für Enkel von 50.000 auf 200.000 Euro, berichteten Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) und der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU), unter deren Leitung das Konzept in den vergangenen Monaten ausgehandelt wurde. Eingetragene Lebenspartner in der Homo-Ehe bekommen ebenfalls einen Freibetrag von 500.000 wie Ehepartner.
Im Gegenzug zu den höheren Freibeträgen wird Immobilienvermögen aber künftig zum tatsächlichen Wert berücksichtigt. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil gefordert.
Reform tritt rückwirkend in Kraft
Um das Vererben von Unternehmen zu erleichtern, will die große Koalition ein sogenanntes Abschmelzmodell in Kraft setzen. Danach können die Steuern nach zehn Jahren schrittweise ganz entfallen, wenn die Firma in ihrem Kern unverändert fortgeführt wird. Steuerfrei gestellt werden aber pauschal nur 85 Prozent des geerbten Betriebsvermögens; das heißt, 15 Prozent müssen in jedem Fall versteuert werden.
Die Stundung über zehn Jahre gilt nur, wenn die Lohnsumme in der Firma während dieser Zeit bei mindestens 70 Prozent des Ursprungswerts bleibt. Zudem darf das Betriebsvermögen 15 Jahre lang nicht verringert werden.
Die Reform soll rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Wer will, kann sich aber 2007 und noch bis zum In-Kraft-Treten im Jahr 2008 nach dem alten Erbschaftsteuerrecht veranlagen lassen.
"Oma ihr klein' Häuschen" meist steuerfrei
Steinbrück sagte, das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer werde nicht unter die aktuelle Marke von gut vier Milliarden Euro sinken - so wie in der Koalition vereinbart. Das Geld steht komplett den Ländern zu. "Oma ihr klein' Häuschen" könne in den meisten Fällen steuerfrei vererbt werden, versicherte Steinbrück. Er räumte aber zugleich ein, dass weiter entfernten Verwandten wie Nichten oder Neffen in Zukunft weniger hohe Freibeträge eingeräumt werden sollen.
Koch wertete die Einigung als "wichtiges Signal" für die Handlungsfähigkeit der großen Koalition. Weiterhin werde das Erbschaftsteuerrecht nur "die wenigsten" betreffen, versicherte er. Aktuell gebe es pro Jahr durchschnittlich rund 220.000 Fälle, in denen Erbschaftsteuer gezahlt werde. Künftig werde die Zahl auf 120.000 bis 140.000 sinken, sagte er.
Quelle: ntv.de