Politik

Völkermord in Namibia Entschuldigung ja, Entschädigung nein

Die Herero begannen 1904 einen Aufstand, daraufhin ordnete General Lothar von Trotha die Vernichtung des Stammes an.

Die Herero begannen 1904 einen Aufstand, daraufhin ordnete General Lothar von Trotha die Vernichtung des Stammes an.

(Foto: AP)

Das Deutschland während seiner Zeit als Kolonialmacht in Namibia Schuld auf sich geladen hat, ist inzwischen unbestritten. Finanzielle Wiedergutmachung soll es dennoch nicht geben, sagt der Bundesbeauftragte Polenz.

Der Namibia-Beauftragte der Bundesregierung, Ruprecht Polenz (CDU), schließt eine direkte Entschädigung für Nachkommen der Opfer deutscher Kriegsverbrechen in Südwestafrika weiter aus. "Es kann nicht um persönliche Geldentschädigung an Nachfahren früherer Opfer gehen", sagte Polenz dem Evangelischen Pressedienst zu dem Versuch von Namibiern, Zahlungen gerichtlich einzuklagen. "Wir haben es in Namibia mit der Ururenkel-Generation zu tun."

Deutschland wolle sich aber offiziell für den Völkermord der deutschen Kolonialtruppen in der Zeit von 1904 bis 1908 entschuldigen und materiell stark engagieren. "Es geht dabei um ein langfristiges Engagement, jenseits dessen, was bisher schon in der deutsch-namibischen Entwicklungszusammenarbeit geleistet wird", erläuterte Polenz, der die Verhandlungen mit der namibischen Regierung zum Umgang mit dem Völkermord leitet.

Der Münsteraner CDU-Politiker nannte Projekte zu Berufsbildung, Wohnungsbau, Landreform und Stromversorgung. Hinzu komme die geplante deutsch-namibische Zukunftsstiftung, die sich der Erinnerungskultur, Schulbüchern, dem Schüleraustausch und der Forschung widmen soll.

Gutes Klima mit Windhoek

Die Berichte über eine Entschädigungsklage von Herero- und Nama-Vertretern gegen Deutschland vor einem New Yorker Gericht bezeichnete Polenz als nicht überraschend. Die Initiatoren seien schon zwei Mal mit ähnlichen Vorstößen gescheitert. In den USA sind solche Klagen zulässig. "Es wäre eine Überraschung, wenn die Klage angenommen würde", sagte Polenz. Denn es fehle eine Rechtsgrundlage für Kriegsverbrechen zu Anfang des 20. Jahrhunderts. Die 1951 in Kraft getretene Völkermord-Konvention gelte nicht rückwirkend.

Negative Folgen für die Gespräche mit der namibischen Regierung befürchtet Polenz nicht: "Wir werden die Verhandlungen mit der namibischen Regierung in dem guten Klima fortsetzen, das wir bei unseren bisher fünf Treffen hatten. Wir wollen zügig verhandeln." Der nächste Termin werde wohl im Februar oder März in Berlin stattfinden. Ziel ist eine Resolution des Bundestags zum Völkermord in Namibia noch vor den Wahlen im Herbst.

Namibia müsse aber all die Zeit bekommen, die dort gebraucht werde. "Wir können da nicht drängeln", unterstrich Polenz, fügte aber hinzu: "Es gibt den starken Wunsch dieses Bundestages, sich zu dem Thema zu äußern. Es wäre schön, wenn das auf der Basis eines Verhandlungsergebnisses erfolgen könnte."

Ziel der Gespräche ist ein gemeinsamer Text, der Grundlage der Resolution sein soll. "Darin soll das Wort Völkermord vorkommen im Sinne der Völkermord-Definition, nicht als Rechtsbegriff, sondern als politisch-historische Einordnung", sagte Polenz. Durch den Vernichtungskrieg deutscher Truppen waren zwischen 1904 und 1908 mehr als 100.000 Menschen im heutigen Namibia getötet worden.

Zu der zunächst erwogenen Entschuldigung durch Bundespräsident Joachim Gauck, der am 17. März aus dem Amt scheidet, wird es nicht mehr kommen. "Nun wird es doch etwas länger dauern als die Amtszeit von Bundespräsident Gauck", sagte Polenz. Polenz zufolge wird im Moment noch verhandelt, wie, wann, durch wen und in welcher Form die deutsche Entschuldigung erfolgen soll, damit sie von den Namibiern auch angenommen wird.

Quelle: ntv.de, sba/epd

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