Politik

EU-Regelung rechtmäßig EuGH erlaubt Datenspeicherung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein umstrittenes EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für rechtmäßig erklärt. Die Richtlinie sei auf eine "geeignete Rechtsgrundlage gestützt", urteilten die obersten EU-Richter in Luxemburg. Das Gesetz besagt, dass Europas Telefon- und Internetanbieter sämtliche Verbindungsdaten für mindestens sechs Monate speichern müssen. Irland hatte beim EuGH beantragt, das Gesetz für nichtig zu erklären. Auch Datenschützer kritisieren die Richtlinie.

Die Richter betonten aber, das Urteil beziehe sich allein auf die formale Rechtsgrundlage und nicht auf eine mögliche Verletzung der Grundrechte wegen Eingriffen in das Recht auf Privatsphäre. Auch der Bundesdatenschutz-Beauftragte Peter Schaar verwies darauf, dass der EuGH nichts zur inhaltlichen Rechtmäßigkeit gesagt habe. Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit die deutschen Regelungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie.

Klage von Irland

Die zuständigen EU-Minister beschlossen das Gesetz 2006 mit qualifizierter Mehrheit gegen die Stimmen Irlands und der Slowakei. Rechtsgrundlage war damals das Regelwerk für den gemeinsamen EU-Binnenmarkt. Dieser garantiert Unternehmen in der EU gleiche Rahmenbedingungen. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden.

Irland hingegen vertrat der Auffassung, Schwerpunkt der Richtlinie sei nicht das Funktionieren des Binnenmarktes, sondern die Verfolgung von Straftaten. In diesem Bereich hätten die Minister das Gesetz nur einstimmig beschließen und Irland nicht überstimmen können.

Halbes Jahr in Deutschland

Dagegen urteilten nun die Richter, dass die Verpflichtungen für Dienstanbieter in der EU 2006 in den einzelnen Mitgliedstaaten "erhebliche Unterschiede aufwiesen". Da Maßnahmen zur Vorratsdatenspeicherung "hohe Investitionen und Betriebskosten nach sich ziehen können" und zudem "absehbar" gewesen sei, dass weitere EU-Staaten entsprechende und jeweils unterschiedliche Gesetze erlassen würden, sei das Ziel eines einheitlichen Rechtsrahmens auf EU-Ebene "gerechtfertigt" gewesen.

Das deutsche Ausführungsgesetz bestimmt, dass alle Telefon-, Internet- und Handyverbindungsdaten ein halbes Jahr lang gespeichert werden müssen. Die Daten dürfen nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichts jedoch nur für Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat an die Behörden weitergegeben werden. Zudem hatten die Richter im November vorigen Jahres per Eilbeschluss den Zugriff von Polizei und Geheimdiensten auf die Daten weiter eingeschränkt.

Quelle: ntv.de

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