Politik

Wegen Möllemann-Spenden FDP muss neue Millionen-Strafe zahlen

Jürgen Möllemann hatte illegale Spenden gesammelt.

Jürgen Möllemann hatte illegale Spenden gesammelt.

(Foto: picture alliance / dpa)

Der Spendenskandal um Jürgen Möllemann kommt die FDP erneut teuer zu stehen. Das Bundesverwaltungsgericht lässt die strafbefreienden Selbstanzeigen der Partei nicht gelten – deshalb werden nun hohe Rückzahlungen fällig.

Die FDP muss wegen des Möllemann-Spendenskandals weitere 1,2 Millionen Euro Strafe und Rückerstattungen an den Bundestag zahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Az.: BVerwG 6 C 5.15) Die Leipziger Richter hatten den Fall zum zweiten Mal auf dem Tisch. Bereits 2013 hatten sie geurteilt, dass die Spenden rechtswidrig angenommen wurden. Damals musste die FDP rund zwei Millionen Euro zahlen.

In der Verhandlung ging es nun noch um die Frage, ob die FDP Spenden aus den Jahren 1999, 2000 und 2002 so rechtzeitig von sich aus offengelegt hatte, dass sie einer Strafe entgehen könnte. Das sei jedoch nur 1999 der Fall gewesen.

Über die in den beiden anderen Jahren angenommenen Spenden hätten Medien bereits berichtet, als die Partei ihre Selbstanzeige erstattet hatte. "Die Anzeige der Partei kann in einem solchen Fall ihre Anstoßfunktion nicht mehr erfüllen", teilte das Gericht mit.

Der frühere nordrhein-westfälische Landesvorsitzende Jürgen Möllemann hatte seinem Landesverband zwischen 1996 und 2002 Sach- und Geldspenden über rund 2,2 Millionen Euro zukommen lassen. Diese wurden teils über Strohmänner eingezahlt oder nicht nach den Vorschriften des Parteiengesetzes veröffentlicht. Möllemann kam 2003 bei einem Fallschirmsprung ums Leben.

Quelle: ntv.de, hul/AFP/dpa

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