"Gut angelegtes Geld" Familien-Paket geschnürt
13.11.2008, 16:20 UhrDer Bundestag hat erstmals über die geplanten finanziellen Entlastungen für Familien beraten. Mit dem Familienleistungsgesetz würden vor allem kinderreiche Familien entlastet, sagte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) in der Debatte in Berlin. Es handele sich um ein "Familienleistungspaket, das zielgenau wirkt". Der Entwurf sieht eine Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro und eine Erhöhung des Kinderfreibetrags ab dem kommenden Jahr vor. Dies sei dringend notwendig, so die Ministerin bei der ersten Lesung des Gesetzes. "Das ist gut angelegtes Geld."
Das Gesetz der Regierungskoalition sieht zugleich weitere Leistungen für Familien vor. Dazu gehört ein Schulstarterpaket für bedürftige Kinder. Zudem sollen Kosten für häusliche Dienstleistungen und die Pflege von Angehörigen umfangreicher und leichter von der Steuer absetzbar sein. Nach Angaben von der Leyens werden die Familien damit jährlich um mehr als zwei Milliarden Euro entlastet. Zugleich werde wirksam gegen Kinderarmut vorgegangen. Kritik kam unter anderem von der FDP und dem Landfrauenverband.
Schutz vor Armut
"Kindergeld ist ein Schutz vor Armut", sagte von der Leyen. Die Erhöhung und Staffelung des Geldes sei daher eine gezielte Leistung, um kinderreiche Familien zu stärken. "Kinderreichtum darf nicht zu Armut führen." Das Gesetz schaffe durch die Absetzbarkeit der häuslichen Dienstleistungen wie Kinderbetreuung, Gärtner oder Putzhilfen zudem zusätzliche Arbeitsplätze und entlaste Familien insgesamt im Alltag, sagte die Ministerin.
Nach dem Gesetzentwurf, der nun in den Bundestagsausschüssen beraten wird, soll das Kindergeld ab 1. Januar 2009 für die ersten beiden Kinder von 154 auf 164 Euro angehoben werden. Für das dritte Kind soll es 170 Euro geben, für alle weiteren 195 Euro. Die Gesamtfreibeträge bei der Einkommenssteuer werden für jedes Kind von 5808 Euro auf 6000 Euro erhöht. Zugleich werden die Regelungen zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten in einer Vorschrift zusammengefasst.
Elterngeld für junge Großeltern
Für die Betreuung der Enkelkinder kann Elterngeld künftig auch von Großeltern beantragt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Elternteil minderjährig ist oder als junger Volljähriger noch die Schule besucht oder eine Ausbildung macht. Darüber hinaus werden die Gestaltungsmöglichkeiten für Familien mit einem oder zwei erwerbstätigen Elternteilen vereinheitlicht. Ferner kann das Elterngeld künftig einfacher abgeändert werden, etwa wenn sich die berufliche Situation innerhalb der Familie ändert. Bisher gab es solche Änderungen nur in besonderen Härtefällen wie schwerer Krankheit oder Tod.
Arbeitsplatz Privathaushalt
Die Frauen Union der CDU lobte vor allem die Stärkung des "Arbeitsplatzes Privathaushalt". Die steuerliche Entlastung ermögliche den Ausbau häuslicher Dienstleistungen als Wirtschaftsfaktor. Zudem werde der Schwarzarbeit auf diesem Gebiet entgegen gewirkt. Nach Ansicht des CSU-Arbeitsmarktexperten Max Straubinger trägt das Gesetz vor allem der veränderten Lebenssituation vieler Familien und den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung. Das Kindergeld war zuletzt 2002 erhöht worden.
Opposition will mehr
Die FDP kritisierte den Entwurf als nicht ausreichend und forderte "mehr konkrete Hilfen für Familien". Der Freibetrag müsse auf 8000 statt 6000 Euro erhöht werden, sagte der FDP-Politiker Carl-Ludwig Thiele. Zudem forderte die FDP die Erhöhung des Kindergeldes um 16 Euro auch für das erste und zweite Kind. Bisher ist dies erst ab dem dritten Kind vorgesehen. Die Grünen forderten die Abschaffung der Begünstigung kinderloser Familien durch das sogenannte Ehegattensplitting. Der Staat solle "Kinder fördern und nicht Trauscheine", sagte ihre Familienpolitikerin Ekin Deligöz.
Das Familienleistungsgesetz sieht außerdem ein Schulbedarfspaket vor, wonach einkommensschwache Familien pro Schuljahr und Kind zum Schuljahresbeginn 100 Euro erhalten. Das Geld soll die Anschaffung von Lehrmaterialien und Kosten für Klassenfahrten erleichtern. "Das sind Bildungschancen zum Anfassen, daran darf es keinem Kind fehlen", sagte von der Leyen. Die SPD-Politikerin Lydia Westrich forderte allerdings eine Entfristung dieser Zahlung. Bislang ist das Geld nur von der ersten bis zur zehnten Klasse vorgesehen.
Auch der Landfrauenverband kritisierte die vorgesehene Befristung. Dass die soziale Herkunft in Deutschland über die Bildungschancen entscheide, werde dadurch "weiter offensichtlich", erklärte der Verband. Um eine Chancengerechtigkeit zu erreichen, müsse die finanzielle Unterstützung bis zum Abitur fortgeführt werden.
Quelle: ntv.de