Politik

Neuer Anlauf Gericht beginnt Verhandlung zu NPD-Verbot

Im März 2016 beginnen die Verhandlungen zu einem NPD-Verbotsantrag.

Im März 2016 beginnen die Verhandlungen zu einem NPD-Verbotsantrag.

(Foto: picture alliance / dpa)

Zwei Jahre nach dem Einreichen eines NPD-Verbotsantrags terminiert das Bundesverfassungsgericht die Verhandlung. Es ist ein erster Erfolg der Bundesländer. Ein früheres Verfahren war eingestellt worden.

Auf dem Weg zu einem Verbot der rechtsextremen NPD haben die Bundesländer eine wichtige Hürde genommen. Das Bundesverfassungsgericht setzte in Karlsruhe für März 2016 eine mündliche Verhandlung über ein Verbot der rechtsextremen Partei an. Die Richter wollen an drei Tagen (1. bis 3. März) in einer öffentlichen Erörterung prüfen, ob die rechtsextreme Partei wegen ihrer möglichen Verfassungsfeindlichkeit verboten werden muss.

Die Entscheidung ist das Ergebnis einer Prüfung im sogenannten Vorverfahren: Die Richter mussten entscheiden, ob der Antrag der Länderkammer zulässig und "hinreichend begründet" ist. Dafür haben sie eine vorläufige Bewertung der Erfolgsaussichten des Antrags nach Aktenlage vorgenommen.

Die NPD zeigte sich vorbereitet. Man habe sich mit den Argumenten der Gegenseite ausführlich auseinandergesetzt und sei gut vorbereitet. Dennoch sei sich die Partei "der Ernsthaftigkeit dieses Verbotsverfahrens durchaus bewusst", hieß es weiter.

CSU-Chef Horst Seehofer begrüßte die Einleitung des Hauptverfahrens. Zugleich rief Bayerns Ministerpräsident Bundestag und Bundesregierung auf, sich dem Verbotsverfahren anzuschließen. Ein solches Signal würde dem Land gut tun, betonte er.

Antrag bereits nachgebessert

Im Dezember 2013 hatte die Länderkammer den Verbotsantrag eingereicht. Die rechtsextreme NPD sei verfassungsfeindlich und wolle die freiheitliche demokratische Grundordnung im Ganzen beseitigen, argumentiert die Länderkammer. Berichterstatter des Verfahrens und damit federführend ist der Richter und ehemalige saarländische Ministerpräsident Peter Müller. Er hatte die Länder in einem Berichterstatterschreiben dazu angeregt, ihre Ausführungen für das Gericht zum aggressiven und antidemokratischen Auftreten der rechtsextremen Partei zu ergänzen. Im März hatte das Gericht Nachbesserungen gefordert, die der Bundesrat zwei Monate später nachlieferte.

Nach dem Auffliegen der rechten Terrorzelle NSU hatten sich die Bundesländer 2012 auf ein neues Verbotsverfahren geeinigt. Der Antrag wurde allerdings nicht von der CDU-geführten Bundesregierung unterstützt. Auch der Bundestag hatte sich dem Antrag nicht angeschlossen.

Zwei Parteienverbot bislang

Ein erstes Verfahren war 2003 eingestellt worden. Damals hatte das Gericht vor allem die hohe Zahl von V-Leuten in den Reihen der Partei - vor allem in der Führungsspitze - bemängelt. Nach Überzeugung der Karlsruher Richter sei nicht klar gewesen, welchen Einfluss der Verfassungsschutz auf Äußerungen der Parteispitze hatte.

Bisher gab es in Deutschland zwei Parteiverbote: 1952 verbot Karlsruhe die nationalsozialistisch orientierte Sozialistische Reichspartei (SRP) und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).

Quelle: ntv.de, jwu/dpa/AFP

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