Frauen in Rheinland-Pfalz Gericht kassiert neue Stimmzettel
04.04.2014, 18:30 Uhr
(Foto: dpa)
Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz erlebt eine Pleite vor Gericht. Mit neuartigen Stimmzetteln zur Kommunalwahl wollte die rot-grüne Koalition mehr Frauen in die Räte von Städten und Gemeinden bringen. Doch das Verfassungsgericht sieht die Wahlfreiheit bedroht.
Auf den Stimmzetteln für die Kommunalwahl Ende Mai in Rheinland-Pfalz wird es keine Angaben zum Frauenanteil in Parlamenten und auf den Parteilisten geben. Der Verfassungsgerichtshof des Landes entschied in Koblenz, dass die neugestalteten Stimmzettel nicht eingesetzt werden dürfen. Die rot-grüne Regierungskoalition wollte mit den Hinweisen Frauen in Kommunalparlamenten fördern, hatte aber aufgrund juristischer Zweifel selbst das Gericht angerufen.
Die Verfassungsrichter stoppten das Vorhaben zunächst in einem Eilverfahren, eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Sie sahen allerdings bereits jetzt "erhebliche Gründe" dafür, dass die Vorschriften verfassungswidrig sind. Das Gericht sah durch die geplanten Stimmzettel die Gefahr, dass der Grundsatz der Freiheit der Wahl verletzt wird.
Die rot-grüne Regierungskoalition hatte im vergangenen Jahr das Kommunalwahlgesetz geändert, weil in den Kommunalparlamenten der Frauenanteil derzeit nur bei 16,8 Prozent liegt. Nach dem neuen Gesetz sollte auf den Stimmzetteln zum einen ein Satz aus Artikel drei des Grundgesetzes abgedruckt werden: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt". Zum anderen sollten die Wähler informiert werden, wie viele Frauen und Männer zwei Monate vor der Wahl im jeweiligen Parlament saßen und wie hoch jeweils der Geschlechteranteil auf den ersten Plätzen der Parteilisten ist.
Richter verhindern staatliche Einflussnahme
Die Verfassungsrichter begründeten ihre Entscheidung nun damit, dass der Grundsatz der Wahlfreiheit "einen unbedingten Schutz vor staatlicher Einwirkung" auf die Wahlentscheidung gewährleiste. Der Wähler habe das Recht, "im Zeitpunkt der Stimmabgabe in der Wahlkabine in Ruhe gelassen zu werden".
Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz von der SPD versicherte, dass die Vorgaben der Gerichts für die Kommunalwahl am 25. Mai problemlos erfüllt werden könnten. Der Wahl werde ordnungsgemäß stattfinden. Mit Blick auf die mit der Neureglung eigentlich angestrebte Frauenförderung erklärte er, die Landesregierung werde nun andere Instrumente entwickeln, um den Anteil der Frauen in den kommunalen Parlamenten und Gremien zu erhöhen.
Quelle: ntv.de, vpe/AFP