Geistig Behinderter vor Hinrichtung Gericht lehnt Gnadengesuch ab
16.07.2012, 18:43 UhrWarren Hill soll am 18. Juli sterben. Der geistig behinderte Afroamerikaner hatte vor 21 Jahren im Gefängnis von Georgia einen Mithäftling ermordet und soll jetzt nach seiner langen Haftstrafe getötet werden. Ein Gnadengesuch seines Anwalts lehnt das Gericht ab. Der Supreme Court hatte 2002 die Hinrichtung geistig Behinderter verboten.
Die Hinrichtung eines anscheinend geistig behinderten Mannes im US-Bundesstaat Georgia rückt immer näher. Ein zuständiger Ausschuss lehnte nach eigenen Angaben ein Begnadigungsersuchen des wegen Mordes verurteilten Warren Hill ab. Der 52-Jährige soll am 18. Juli mit einer Giftspritze exekutiert werden. Er wird beschuldigt, im Gefängnis einen Mithäftling erschlagen zu haben.
Der Fall des Mannes hat über die USA hinaus Aufsehen erregt. Hill besitzt laut mehreren Gutachten einen Intelligenzquotienten von knapp 70 und gilt daher nach verbreiteter Expertenauffassung als geistig behindert. Deshalb dürfte er nach der US-Verfassung eigentlich nicht hingerichtet werden. Ein Gericht in Georgia entschied jedoch, dass das Ausmaß der Behinderung nicht zweifelsfrei feststehe und gab damit grünes Licht für die Exekution.
Der Supreme Court hatte 2002 entschieden, dass geistig Behinderte nicht zum Tode verurteilt werden dürfen. Allerdings überließ das Gericht die Definition von geistiger Behinderung den Bundesstaaten.
Hills Anwalt Brian Kammer äußerte sich entsetzt über die Entscheidung. Kammer hatte auch Troy Davis vertreten, der im vergangenen September trotz internationaler Proteste in einem Gefängnis in Georgia hingerichtet worden war. Bei Davis hatte es Zweifel gegeben, ob stichhaltige Beweise gegen ihn vorlagen.
Hill sitzt seit 21 Jahren im Todestrakt. Er war 1991 wegen der Ermordung eines Mithäftlings zum Tode verurteilt worden. Ursprünglich war er nach Behördenangaben wegen der Tötung seiner Freundin ins Gefängnis gekommen.
Quelle: ntv.de, dpa