Verstoß gegen Menschenrechte? Gericht prüft Minarett-Verbot
16.12.2009, 08:43 UhrEin ehemaliger Sprecher einer Moschee reicht Klage gegen das Schweizer Minarett-Verbott vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.
Das umstrittene Schweizer Minarett-Verbot soll vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überprüft werden. Der frühere Sprecher der Moschee in Genf, Hafid Ouardiri, hat eine Beschwerde bei dem Straßburger Gericht eingereicht, berichtete die Schweizer Nachrichtenagentur SDA.
Das Verbot sei unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, hieß es zur Begründung. Experten äußerten jedoch Zweifel, dass die Klage angenommen wird. Ende November hatten sich die Schweizer mit großer Mehrheit in einer Volksabstimmung für ein Bauverbot für Minarette ausgesprochen.
Klagen in der Schweiz?
Gleichzeitig mit seiner Klage habe Ouardiri einen Brief an den Bundesrat in Bern und an alle Mitglieder des Europarates geschickt. Einen entsprechenden Bericht auf der Internetseite des Westschweizer Fernsehens TSR habe der Genfer Anwalt des früheren Moschee-Sprechers, Pierre de Preux, bestätigt. Ouardiri sei der Ansicht, dass die Schweiz mit dem generellen und absoluten Verbot des Baus von Minaretten die Religionsfreiheit der Moslems beschränke. Das Verbot sei zudem diskriminierend, weil es nur für eine Religion gelte und nicht für alle.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sei nur eine Art Notbremse, meinte der Schweizer Strafrechtsprofessor Stefan Trechsel im Schweizer Fernsehen zu der Klage Ouardiris. Zuerst müssten alle Instanzen in der Schweiz bis hin zum Bundesgericht angerufen werden. Zudem seien die Beschwerdeführer persönlich vom Minarett-Verbot gar nicht betroffen, weil ihnen kein Gesuch für den Bau eines Minaretts verwehrt worden sei.
Quelle: ntv.de, dpa