Erschwerte Einbürgerung Gesetz soll Identitätstäuscher stoppen
17.04.2020, 02:32 Uhr
Nach der geplanten Gesetzesänderung würden die Betreffenden schon an der Niederlassungserlaubnis scheitern.
(Foto: imago/Winfried Rothermel)
Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Migranten ihre wahre Identität bei der Einreise nach Deutschland verschleiern. Kommt das raus, ist eine Einbürgerung künftig nur noch schwer möglich. Das gilt laut einem neuen Gesetzentwurf auch für die Kinder der Betroffenen.
Ausländer, die bei der Einreise nach Deutschland einen falschen Namen oder ein falsches Heimatland angegeben haben, sollen es nach Plänen des Bundesinnenministeriums später bei einer Einbürgerung schwerer haben. Geplant sei, die unter einer falschen Identität hierzulande verlebten Jahre nicht anzurechnen, berichtet die "Welt" unter Berufung auf einen Gesetzentwurf des Ministeriums.
Das ist bedeutend, weil ein Ausländer oder eine Ausländerin in der Regel acht Jahre im Land gelebt haben muss, bevor der deutsche Pass beantragt werden kann. So ist eine Abschiebung kaum möglich, wenn der Betreffende keine Papiere hat und sein Heimatland unbekannt ist.
Auch Kinder sind betroffen
Der Gesetzentwurf sieht dem Bericht zufolge weiter vor, dass sogenannten Identitätstäuschern eine - Ausländern sonst in der Regel gewährte - (befristete) Aufenthaltserlaubnis und eine spätere (unbefristete) Niederlassungserlaubnis vorenthalten werden soll. Diese wiederum ist erforderlich, um eingebürgert zu werden.
Nach der geplanten Gesetzesänderung würden die Betreffenden schon an der Niederlassungserlaubnis scheitern. Demnach soll die "Klärung von Identität und Staatsangehörigkeit als zwingende Voraussetzung auch im Aufenthaltsrecht für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis" festgeschrieben werden.
Die dritte Hürde betrifft Kinder sogenannter Identitätstäuscher. Bisher erhalten in Deutschland geborene Kinder zweier ausländischer Elternteile in der Regel ab Geburt den deutschen Pass, falls ein Elternteil schon acht Jahre im Land lebt. Künftig soll die geklärte Identität und Staatsangehörigkeit der Eltern als "Voraussetzung" für diesen Erwerb der Staatsangehörigkeit in Deutschland geborener Kinder festgeschrieben werden.
Quelle: ntv.de, lri/dpa