Politik

NPD-Verbot vorerst nicht aussichtsreich Grüne sind dagegen

Die Politiker sind vorsichtig gegenüber einem neuen NPD-Verbotsantrag. Ein solcher scheiterte bereits 2003.

Die Politiker sind vorsichtig gegenüber einem neuen NPD-Verbotsantrag. Ein solcher scheiterte bereits 2003.

(Foto: picture alliance / dpa)

Seit den Morden der Zwickauer Terror-Zelle steigt der Druck auf ein neues NPD-Verbotsverfahren. Doch die Grünen wollen einen neuen Antrag vorerst nicht unterstützen. Dieser sei nur dann aussichtsreich, sagt der Grünen-Politiker Volker Beck, wenn der NPD die Unterstützung der Terroristen direkt nachgewiesen werden könne.

Volker Beck befürchtet, die Rechtsextremen könnten sich nach einem Verbot in neuen Gruppen organisieren.

Volker Beck befürchtet, die Rechtsextremen könnten sich nach einem Verbot in neuen Gruppen organisieren.

(Foto: dapd)

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, sieht einen gemeinsamen NPD-Verbotsantrag von Regierung, Länderkammer und Parlament skeptisch. "Wenn die Bundesregierung zu der Überzeugung kommt, dass ein Verbotsverfahren erfolgreich sein kann, dann muss sie es initiieren und verantworten", sagte Beck der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". "Ein Problem ist, dass der Bundestag nicht weiß, inwieweit Beweise durch die V-Leute-Problematik vergiftet sind. Hier hat die Bundesregierung beim letzten Verbotsverfahren gegenüber dem Bundestag nicht mit offenen Karten gespielt."

Ob es daher sinnvoll sei, dass der Bundestag einen solchen eigenen Antrag stellt, "ist eine Frage, die man entscheiden muss, wenn der Antragsentwurf der Bundesregierung vorliegt", erklärte Beck. Hierzu gebe es bislang keine Festlegung der Grünen.

In einer weiteren Stellungnahme fügte Beck hinzu: "Wir befürworten allerdings einen Antrag nur, wenn man angesichts der Hürden von Verfassungsgericht und Europäischen Menschenrechtsgerichtshof davon ausgeht, dass man das Verbot auch durchsetzt. Dies wäre etwa der Fall, wenn man die NPD auch für die Gewalttaten der (Neonazi-Terrorzelle) NSU rechtlich mitverantwortlich machen kann."

"Verbotsdiskussion lenkt eher ab"

Die FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz sagte: "Wenn es zu einem neuen Verbotsverfahren kommen sollte, dann müssen natürlich alle Verfassungsorgane zusammenstehen und an einem Strang ziehen." Es sei jedoch noch zu früh, schon jetzt über mögliche Anträge an das Verfassungsgericht zu reden.

"Der politische Wille, zu einem Verbot der NPD zu kommen, ersetzt keinen Beweis vor dem Bundesverfassungsgericht", sagte CDU-Innenpolitiker Clemens Binninger. Die wichtigsten Beweise könnten erst von diesem April an gesammelt werden, weil erst jetzt auf V-Leute in den NPD-Führungsgremien verzichtet werde. Zum Jahresende müssten die Innenminister sagen, ob diese Beweise vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ausreichten. "Jede frühere Festlegung wäre mit Blick auf ein mögliches Scheitern eines Verbotsverfahrens unverantwortlich", sagte Binninger.

Laut Beck würden sich nach einem NPD-Verbot rechtsextremistische Aktivisten und Kameradschaften in neuen Organisationen zusammenfinden. "Die Verbotsdiskussion lenkt hier eher ab." Linkspartei-Innenexperte Jan Korte hält Parteiverbote grundsätzlich für fragwürdig. Die Möglichkeit sei im Grundgesetz "in einer historischen Ausnahmesituation entstanden", Ziel sei ein Verbot der Wiederbetätigung der NSDAP gewesen. "Ich halte es heute für fragwürdig, wenn man den Kampf gegen eine menschenverachtende Ideologie an den Staat delegieren will", sagte Korte.

Ein erstes NPD-Verbotsverfahren war im Jahr 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der zweifelhaften Rolle von V-Leuten bei der Beweisführung gescheitert.

Quelle: ntv.de, dpa

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