Politik

Zustimmung zum Atomgesetz Grünen-Spitze folgt Merkel

Der Führung der Grünen steht ein hitziger Parteitag bevor.

Der Führung der Grünen steht ein hitziger Parteitag bevor.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Stehen die Grünen am Ende doch noch vor einer Zerreißprobe? Angeblich will die Führung der Partei dem Atomgesetz von Kanzlerin Merkel zustimmen. Das könnte zu harten Diskussionen führen. Auch, weil wegen des anstehenden Netzausbaus lokale Umweltfragen zweitrangig werden.

Die Führung der Grünen will nach einem Zeitungsbericht ihre Partei für eine Zustimmung zum schwarz-gelben Atomausstieg gewinnen. Darauf hätten sich die Grünen-Fraktionschefs Renate Künast und Jürgen Trittin sowie die Parteivorsitzenden Cem Özdemir und Claudia Roth geeinigt, so die "Rheinische Post" unter Berufung auf Parteikreise. Eine entsprechende Position solle nun im Leitantrag zum Sonderparteitag vorgestellt werden.

Die Netze sollen Vorrang haben vor lokalen Umweltfragen.

Die Netze sollen Vorrang haben vor lokalen Umweltfragen.

(Foto: dapd)

Demnach sei das von der schwarz-gelben Koalition beschlossene Ende für die Kernenergie im Jahr 2021/2022 die "bessere Alternative". Ursprünglich hatten die Grünen das Enddatum 2017 anvisiert. Bereits im Vorfeld signalisierten die Grünen, zumindest der Atomnovelle zustimmen zu können. Für den Sonderparteitag zum Atomausstieg am 25. Juni wird ein hartes Ringen vorhergesagt. Dann wird über den Leitantrag abgestimmt.

Nach Angaben der "Rheinischen Post" will die Grünen-Spitze nur das Atomgesetz als Kern der Energiewende der Regierungskoalition unterstützen. Den übrigen Gesetzen zur Energiewende soll im Fall von bestimmten Korrekturen zugestimmt werden. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist der Grünen-Führung nicht ehrgeizig genug.

Dunkle Wolken ziehen auf

Problematisch für die Partei könnte werden, dass sich Bund und Länder offenbar auf neue Regeln für einen schnellen Ausbau der Stromnetze geeinigt haben. Dazu gehöre, dass der Bund auf die Europäische Union einwirken wolle, den Netzausbau über das Naturschutzrecht zu stellen, berichtete das "Handelsblatt". Zudem solle die Bundesnetzagentur künftig für die Planungsverfahren bei Netzen mit überregionaler Bedeutung zuständig sein und nicht mehr die jeweiligen Bundesländer. Diese Einigung hätten im Bundeskanzleramt dessen Leiter, Ronald Pofalla, gemeinsam mit Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) sowie die Chefs der Staatskanzleien der Bundesländer erzielt, berichtete das Blatt unter Berufung auf Teilnehmerkreise.

Geregelt werden soll dem Bericht zufolge die Einigung im geplanten "Netzausbaubeschleunigungsgesetz". "Der Bund wird bei Projekten mit überregionaler Bedeutung mithilfe der Bundesnetzagentur die Möglichkeit haben, Projekte zu beschleunigen", zitierte die Zeitung. Der Bund werde eine Rechtsverordnung vorlegen und darin konkrete Projekte benennen. Dieser müssten die Länder zustimmen, so dass sie weiterhin Einfluss behielten, hieß es in dem Bericht weiter. Insgesamt gehe es um zehn Prozent des prognostizierten Ausbaus von 3500 Kilometern. Zusätzlich hätten sich Bund und Länder darauf geeinigt, das Naturschutzrecht im Zweifel zu stutzen, um den Ausbau zu beschleunigen. Diese Ansicht hätten auch die SPD-regierten Länder vertreten. Da dies Europarecht betreffe, sei der Bund beauftragt worden, das Gespräch mit EU-Energiekommissar Günter Oettinger zu suchen.

Aus besiegelt: Biblis wird nicht wieder hochgefahren.

Aus besiegelt: Biblis wird nicht wieder hochgefahren.

(Foto: dpa)

Unterdessen ist das Aus für die ersten acht Atomkraftwerke besiegelt. Auch RWE will nach Auslaufen des Atom-Moratoriums sein Kernkraftwerk Biblis B in Hessen nicht wieder anfahren. Das teilte RWE am Donnerstagabend in Essen mit.

Rechtlich wäre ein Anfahren der durch das Moratorium für drei Monate stillgelegten Meiler für einige Wochen möglich. Denn das Atomgesetz, das das dauerhafte Aus verfügt, wird nicht vor Mitte Juli vorliegen. Auch die anderen Kraftwerksbetreiber wollen den rechtlichen Schwebezustand bis zur Stilllegungsverfügung durch das neue Atomgesetz nicht zum Wiederanfahren ihrer Meiler nutzen.

Quelle: ntv.de, dpa/rts

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