Kritik an Fünf-Prozent-Hürde Jurist klagt gegen Europawahl
12.09.2010, 14:14 Uhr
(Foto: dpa)
"Mit der Gleichheit der Wahl ist die deutsche Fünf-Prozent-Klausel unvereinbar", sagt Staatsrechtler von Arnim - und will übers Bundesverfassungsgericht gegen die Europawahl 2009 vorgehen. Auch die starren Wählerlisten hält er für verfassungswidrig. Ein Erfolg in Karlsruhe käme vor allem kleinen Parteien und Gruppierungen zugute.
Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim hat beim Bundesverfassungsgericht die Europawahl 2009 angefochten. Seine Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die in Deutschland geltende Fünf-Prozent-Hürde und die starren, vom Wähler nicht zu verändernden Wahllisten der Parteien. Er habe die Beschwerdeschrift am vergangenen Montag in Karlsruhe eingereicht, sagte der Speyerer Professor. Seine Klage unterstützen per Beitrittserklärung 500 Bürger, darunter 30 Verfassungsjuristen.
Von Arnim rechnet im Falle seines Erfolgs mit Änderungen bei acht deutschen EU-Mandaten zugunsten kleiner Parteien und politischer Vereinigungen. Er erläuterte in einer Presseerklärung mit Blick auf die starren Wahllisten: "Bisher aber sind dem Volk seine Vertreter meist ganz unbekannt - und sollen es offenbar auch bleiben. Auf dem Wahlzettel stehen nur die ersten 10 Kandidaten; allein die SPD hat zuletzt 23 Abgeordnete nach Brüssel entsandt." Zudem habe Karlsruhe starre Listen bereits 1957 für verfassungsmäßig erklärt.
2,8 Millionen Wählerstimmen unter den Tisch gefallen
Dadurch, dass Parteien mit weniger als fünf Prozent der abgegebenen Stimmen keine EU-Abgeordneten entsenden dürften, seien rund 2,8 Millionen deutsche Wählerstimmen unter den Tisch gefallen, so von Arnim weiter. Bei früheren Europawahlen sei wegen dieses Prinzips etwa die FDP nicht im Europaparlament vertreten gewesen, obwohl sie rein nach der Stimmenzahl ein Vielfaches kleiner EU-Länder erreicht habe.
"Mit der Gleichheit der Wahl ist die deutsche Fünf-Prozent-Klausel genauso unvereinbar wie bei der Kommunalwahl in Städten und Gemeinden", wo sie vom Verfassungsgericht bereits aufgehoben wurde. Da das EU-Parlament keine Regierung wähle, entfalle auch das Argument drohender Zersplitterung, mit dem auf Bundesebene die Fünf-Prozent-Klausel gerechtfertigt werde.
Von Arnim korrigierte einen früheren Medienbericht, dem zufolge mehrere Verfassungsjuristen klagen. Seine Unterstützer seien der Klage formell beigetreten, Beschwerdeführer sei er aber allein.
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Quelle: ntv.de, dpa