Politik

In Trippelschritten zur Gleichstellung Justiz stellt Regierung Homo-Ehe-Ultimatum

In Frankreich treibt die Homo-Ehe Tausende auf die Straße. In der deutschen Gesellschaft scheint das Thema nicht mehr derart zu polarisieren.

In Frankreich treibt die Homo-Ehe Tausende auf die Straße. In der deutschen Gesellschaft scheint das Thema nicht mehr derart zu polarisieren.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die Union hadert damit, sich einer Gleichstellung von homosexuellen und heterosexuellen Paaren zu öffnen. Doch das Bundesverfassungsgericht macht Druck. Karlsruhe fordert CDU und CSU ein Zugeständnis nach dem anderen ab.

Ultimatum aus Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundestag eine Frist zur steuerlichen Gleichbehandlung der Homo-Ehe gesetzt. Bis zum 18. Juni müsse ein Gesetz vorliegen, durch das gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften bei der Grunderwerbsteuer genauso behandelt würden wie Ehepaare, heißt es in einem Schreiben des stellvertretenden Gerichtspräsidenten Ferdinand Kirchhof an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU).

Die Nachbesserung ist bereits auf den Weg gebracht, hängt aber im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat fest. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) rechnet trotzdem mit einer rechtzeitigen Lösung.

Bei Eheleuten fällt keine Grunderwerbsteuer an, wenn beispielsweise einer dem anderen ein Grundstück überträgt. Für homosexuelle eingetragene Lebenspartner gelten diese Steuervorteile erst seit Ende 2010. In den Jahren zuvor waren sie an dieser Stelle benachteiligt. Das wollen die Karlsruher Richter ausgeräumt sehen.

Entscheidung zum Ehegattensplitting steht aus

In Deutschland gibt es für schwule und lesbische Paare seit 2001 die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartnerschaft zu schließen. Diese ist aber rechtlich nicht komplett mit der Ehe gleichgestellt, etwa bei Steuerfragen. Das sorgt immer wieder für Diskussionen. Vor dem Bundesverfassungsgericht steht in den nächsten Wochen auch die Entscheidung über die Ausweitung des Ehegattensplittings auf Homosexuelle an.

Bei dem aktuellen Vorstoß aus Karlsruhe geht es allerdings nur um die Regelung der Altfälle - zwischen der Einführung der Homo-Ehe 2001 und der steuerlichen Änderung Ende 2010. Seitdem gilt eine Gleichstellung bei der Grunderwerbsteuer.

Das Gericht hatte die frühere Ungleichbehandlung bereits in einem Urteil vom 18. Juli vergangenen Jahres als grundgesetzwidrig eingestuft und eine rückwirkende Nachbesserung verlangt. Die schwarz-gelbe Koalition wollte die geforderte Änderung schon Ende des vergangenen Jahres im Jahressteuergesetz 2013 festschreiben. Das Vorhaben scheiterte aber im Vermittlungsausschuss zwischen Bund und Ländern - und zwar weil Union und FDP die Gleichstellung der Homo-Ehe beim Ehegattensplitting nicht wollten.

Opposition: Das ist peinlich und beschämend

Schäuble hob hervor, die Blockade im Bundesrat sei der Grund dafür, dass die Änderung nicht fristgerecht umgesetzt worden sei. "Der Bundestag hatte es verabschiedet, der Bundesrat hat aus Gründen, die legitim sind, seine Zustimmung verweigert", sagte er. "Im Vermittlungsverfahren gab es kein Ergebnis." Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU), warf SPD und Grünen vor, die Gleichstellung zu verschleppen. "Ginge es nach der Koalition, wäre diese längst in Kraft."

Inzwischen gibt es einen weiteren Anlauf, um zumindest drängende Punkte aus dem Jahressteuergesetz umzusetzen - wie auch die Änderung bei der Grunderwerbsteuer. Die abgespeckte Sammlung unter dem sperrigen Namen "Amtshilferichtlinienumsetzungsgesetz" steckt aber wieder im Vermittlungsausschuss fest. Die nächste Sitzung des Gremiums ist für den 5. Juni angesetzt. Kommt es dann zu einer Einigung, wäre das Schreiben aus Karlsruhe hinfällig.

Schäuble äußerte sich zuversichtlich, dass der Brief aus Karlsruhe dazu beitrage, "dass das Gesetz noch zustande kommt". Ein Sprecher des Finanzressorts hob hervor, der Punkt zur Grunderwerbsteuer sei in dem Vermittlungsverfahren "vollkommen unumstritten."

Häme kam aus der Opposition. Der SPD-Politiker Johannes Kahrs kritisierte, es sei peinlich und beschämend, dass Union und FDP wieder einmal zum Handeln gezwungen werden müssten. Kritiker werfen vor allem der Union vor, sich nur in Trippelschritten einer Gleichstellung von homosexuellen und heterosexuellen Paaren anzunähern.

Quelle: ntv.de, dpa

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