Politik

Linke-Politiker im Visier des Verfassungsschutz Karlsruhe verbietet Bespitzelung

Ramelow hatte gegen seine Beobachtung geklagt.

Ramelow hatte gegen seine Beobachtung geklagt.

(Foto: dpa)

Jahrelang beobachteten Verfassungsschützer den Linke-Politiker Ramelow. Nun setzt das Bundesverfassungsgericht den Verfassungsschützern klare Grenzen. Doch das Bundesinnenministerium baut bereits vor.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Überwachung des Linke-Politikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht hob eine frühere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf. Die Beobachtung eines Abgeordneten sei ein solch schwerer Eingriff in das freie Mandat, dass dies nur in Ausnahmefällen begründet sein könne.

Ramelow, Fraktionschef der Linkspartei im Landtag von Thüringen, hatte selbst gegen seine Beobachtung durch den Verfassungsschutz geklagt. Das Verfassungsgericht hob hervor, dass die Beobachtung von Abgeordneten nur möglich sei, "wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Abgeordnete sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft". Eine Beobachtung müsse strengen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit unterliegen. Bei Ramelow sei dies jedoch nicht der Fall.

Wörtlich heißt es in dem Urteil: "Ein Überwiegen des Interesses am Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Abgeordnete sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft."

Ramelow sieht sich bestätigt

Ramelow zeigte sich in einer ersten schnellen Reaktion erfreut über das Urteil. "Über 30 Jahre wurde ich ausspioniert und ausgeschnüffelt! 10 Jahre habe ich geklagt, nun höre ich das ich in Karlsruhe gesiegt habe", schrieb Ramelow bei Twitter. Ramelow war von 2005 bis 2009 Mitglied des Bundestags und stellvertretender Vorsitzender der Linksfraktion. Seit Herbst 2009 ist er Vorsitzender der Linksfraktion im Thüringer Landtag.

Die Linke-Vorsitzende Katja Kipping forderte nach dem Karlsruher Urteil die sofortige Einstellung der Beobachtung ihrer Partei durch den Verfassungsschutz gefordert. "Das ist ein klares Signal dafür, dass generell die Beobachtung und Kriminalisierung der Linken eingestellt werden muss", sagte Kipping am Rande einer Fraktionsklausur im brandenburgischen Bersteland. Fraktionschef Gregor Gysi sprach von einem "wichtigen Tag in unserer Geschichte. Es ist heute ein Schritt zur Gleichstellung unserer Partei vollzogen worden."

Verfassungsschutz darf weiter beobachten

Auch nach dem Urteil ist eine Beobachtung von Bundestagsabgeordneten der Linken durch den Verfassungsschutz nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Darauf wies ein Sprecher des Bundesinnenministeriums hin. Er hob zwar hervor, dass das Gericht geurteilt habe, dass hohe Maßstäbe der Verhältnismäßigkeit bei einer solchen Beobachtung anzulegen seien. Er fügte jedoch hinzu, dass eine Beobachtung von Abgeordneten "nicht per se" ausgeschlossen sei.

Angaben zu möglichen weiteren Bundestagsabgeordneten, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden könnten, wollte der Sprecher mit Verweis auf die Geheimhaltung nicht machen. Er hob allerdings hervor, dass die Beobachtung der Linkspartei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz eingestellt worden sei. Der Verfassungsschutz beschränke sich auf eine Beobachtung "offen extremistischer Strukturen" in der Partei wie die kommunistische Plattform.

Der Sprecher des Bundesinnenministeriums verwies darauf, dass Ramelow "schon seit längerem nicht mehr beobachtet" werde. Ob sich aus dem Karlsruher Urteil nun Konsequenzen für die Arbeit des Bundesamts für Verfassungsschutz ergeben, werde jetzt geprüft.

Quelle: ntv.de, ghö/dpa

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