Politik

Knapp zwei Milliarden für den Fiskus Kauf von Steuer-CDs lohnt sich

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(Foto: dpa)

Der Kauf von CDs mit Kontendaten deutscher Bürger in der Schweiz und Liechtenstein hat sich nach Informationen des "Handelsblattes" für den Fiskus gelohnt. 2010 nahmen Bund, Länder und Gemeinden nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums dadurch knapp zwei Milliarden Euro zusätzlich ein, berichtet die Zeitung. Nach einer Umfrage der Zeitung unter allen Bundesländern stammt das Geld von fast 26.400 Steuersündern, die sich selbst anzeigten, um so der Strafverfolgung zu entgehen.

"Wir sind beim Kampf gegen die Steuerhinterziehung wichtige Schritte vorangekommen", sagte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Hartmut Koschyk. Fast ein Drittel der reuigen Steuersünder kommen dem Bericht zufolge aus der Heimat von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), Baden-Württemberg. Nach Angaben des Finanzministeriums in Stuttgart hätten sich 7446 Bürger selbst angezeigt und 1,13 Milliarden Euro nacherklärt, berichtet die Zeitung weiter.

Alles muss auf den Tisch

Die deutschen Steuerbehörden haben in der Vergangenheit zahlreiche Datenträger mit Informationen über tausende mutmaßliche Steuersünder angekauft, teils sind ihnen diese von ehemaligen Mitarbeitern von Banken angedient worden. Anfang Dezember beschloss das Bundeskabinett ein Gesetz zur besseren . Demnach sollen Steuersünder künftig nicht mehr so leicht wie bisher durch Selbstanzeige einer Strafe entgehen können.

Finanzminister Schäuble kann sich freuen.

Finanzminister Schäuble kann sich freuen.

(Foto: dpa)

Bisher gilt die Strafbefreiung auch für Selbstanzeigen, die etwa nur ein Jahr umfassen oder nur Einkünfte, die bei einer einzigen Bank versteckt wurden. Fliegen später weitere Schwarzgelder auf, muss der Steuerhinterzieher bisher nur für diesen neu entdeckten Teil Strafe fürchten. Künftig wäre eine solche Teil-Selbstanzeige hinfällig. Auch soll künftig der Zeitraum für die mögliche Inanspruchnahme der strafbefreienden Selbstanzeige verkürzt werden.

"Das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige wird es nur noch geben, wenn sich der Steuersünder vollständig offenbart", sagte Koschyk dem "Handelsblatt". Zusammen mit neuen Doppelbesteuerungsabkommen werde der Bund "Steuerhinterziehung so schwer wie möglich machen".

Ende Mai hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden, dass eine Strafbefreiung nur dann möglich ist, wenn der Täter zur "Steuerehrlichkeit" zurückkehrt. Es reiche nicht aus, wenn ein Steuerhinterzieher von mehreren heimlichen Auslandskonten nur diejenigen offenbart, deren Aufdeckung er fürchtet. "Er muss hinsichtlich aller Konten "reinen Tisch" machen."

Quelle: ntv.de, ghö/AFP

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