Politik

"Gebot der Steuergerechtigkeit" Kindergrundfreibetrag gefordert

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat ein neues Modell zur steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern ins Gespräch gebracht. Er schlägt einen "Kindergrundfreibetrag" vor. So könne mit der Ungerechtigkeit aufgeräumt werden, dass Familien mit höheren Einkommen über den steuerlichen Kinderfreibetrag mehr Geld bekommen können als Familien aus den Mittelschichten und unteren Einkommensgruppen, die nur Kindergeld erhalten, sagte Steinbrück in der Haushaltsdebatte des Bundestages. "Für mich ist das ein Gebot der Steuergerechtigkeit."

Systemwechsel schwer vorstellbar

Die Union meldete umgehend Bedenken an. "Ein Systemwechsel weg vom Kindergeld ist nur schwer vorstellbar. Es entstünde die Gefahr, dass kinderreiche Familien draufzahlen", sagte der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Johannes Singhammer (CSU).

Union und SPD hatten sich darauf verständigt, bei Kindergeld und Kinderfreibetrag "Verbesserungen" zu erzielen. Größenordnung sowie Art und Weise der Entlastungen sind strittig. Eine Anhebung des Kinderfreibetrages ist nach Vorlage des Existenzminimumberichtes in diesem Herbst wahrscheinlich. Differenzen gibt es dagegen beim Kindergeld. Dennoch hat Steinbrück im Bundeshaushalt bereits Vorsorge in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich getroffen.

Spitzenverdiener profitieren derzeit stärker

CDU und CSU setzen vor allem auf eine Erhöhung von Kindergeld und -freibetrag. Die SPD will einen Strategiewechsel und alle Kinder gleich fördern. Sie klagt, dass Spitzenverdiener von den Freibeträgen bislang stärker profitieren. Steinbrück bezweifelte erneut, dass Familien zehn Euro mehr Kindergeld bräuchten, wie von der Union gefordert wird. Stattdessen sollten 25.000 Kindergärtnerinnen eingestellt werden. Unions-Fraktionsvize Michael Meister (CDU) sagte, es sollte keinen Gegensatz zwischen zusätzlicher Betreuung oder einer besseren Finanzausstattung von Familien geben. "Wir wollen beides", sagte Meister.

Das Kindergeld beträgt seit 2002 für die ersten drei Kinder je 154 Euro im Monat, für jedes weitere Kind zahlt der Staat 179 Euro. Das Jahreskindergeld (1. bis 3. Kind) beträgt also je 1848 Euro. Der Kinderfreibetrag, den jeder Steuerpflichtige mit Kindern erhält, orientiert sich am Existenzminimum eines Kindes und beträgt pro Jahr 5808 Euro. Das Finanzamt prüft, ob Kindergeld oder Freibetrag für den Steuerzahler günstiger ist. Der allgemeine steuerliche Grundfreibetrag für Arbeitnehmer beträgt derzeit 7664 Euro. Ob auch dieser nach dem Existenzminimumbericht steigt, ist offen.

Quelle: ntv.de

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