Familienministerium droht Ländern Kindischer Zoff
08.06.2012, 18:13 Uhr
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Das Familienministerium hebt hervor: Es handelt sich nicht um eine Drohung. Doch anders sind die jüngsten Äußerungen aus dem Haus kaum zu verstehen. Wenn es Gegnern des Beteuungsgeldes gelingen sollte, die Prämie vor dem Verfassungsgericht zu stoppen, steht laut dem Ministerium der Kita-Ausbau auf dem Spiel.
Wenn du mir das Betreungsgeld wegnimmst, nehme ich dir den Kita-Ausbau - so oder so ähnlich könnte man den jüngsten Streit um die umstrittene Herdprämie zusammenfassen.
Obwohl das Kabinett das Betreuungsgeld längst beschlossen hat, kommen selbst aus dem schwarz-gelben Lager weiter zweiflerische Stimmen auf. Die FDP-Politikerin Sibylle Laurischk, immerhin Vorsitzende des zuständigen Bundestags-Familienausschusses, sagte der "Süddeutschen Zeitung", sie bezweifle die Verfassungsmäßigkeit des Betreuungsgeldes. Ihrer Ansicht nach falle der Bereich in die Zuständigkeit der Länder - die Frage müsse bei der Anhörung über den Gesetzentwurf im Bundestag überprüft werden.
In jedem Fall sei es aber besser, auf das Betreuungsgeld ganz zu verzichten, sagte die FDP-Abgeordnete. Die dafür vorgesehenen Milliarden "sollten besser in die Qualifizierung der Erzieher, in die Verkleinerung der Gruppengrößen in den Krippen sowie in die Sprachförderung für die Kinder investiert werden". Opposition und auch Länder stelten zudem in Aussicht, wegen der Zweifel über die Zuständigkeit des Bundes für die Gesetzgebung beim Betreuungsgeld gegen das Vorhaben vor dem Verfassungsgericht zu klagen.
Deutsche mehrheitlich gegen Betreuungsgeld
Kaum waren diese Äußerungen publik, reagierte das Familienministerium. Wenn diese Argumentation der Gegner des Betreuungsgeldes tatsächlich rechtlich zum Tragen käme, stünden auch die Finanzhilfen des Bundes beim Ausbau der Kindertagesstätten infrage, sagte der Sprecher des Ministeriums, Christoph Steegmans. Als Drohung an Länder und Kommunen wollte er das natürlich nicht verstanden wissen. Dies sei vielmehr die Beschreibung eines engen Zusammenhanges von Betreuungsgeld und Kita-Ausbau, sagte Steegmans.
Der Sprecher des Familienministeriums verwies auch darauf, dass in der Begründung des Gesetzentwurfes ausführlich auf die Frage der Verfassungskonformität eingegangen werde. Der Bund könne beim Betreuungsgeld aktiv handeln, weil es sich hier um eine "präventive Maßnahme zur Förderung des Kindeswohls" handele. Zum anderen würden damit in der gesamten Republik gleiche Lebensverhältnisse geschaffen. In Thüringen und Bayern gibt es Landesregelungen für ein Kleinkinder-Betreuungsgeld.
Das Betreuungsgeld sollen ab 2013 diejenigen Eltern erhalten, die für ihre Kinder zwischen dem 13. und 36. Lebensmonat kein staatlich gefördertes Angebot in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter in Anspruch nehmen. Laut einer Umfrage der ARD lehnen mehr als zwei Drittel der Bürger das Betreuungsgeld ab.
Quelle: ntv.de, ieh/jog/dpa