Politik

Nazi-Massaker in Kalavrita Klage nicht möglich

Eine Griechin, die 1943 Opfer eines Massakers der deutschen Wehrmacht in Griechenland wurde, kann die Bundesrepublik Deutschland nicht unter Berufung auf EU-Recht vor einem griechischen Gericht auf Wiedergutmachung verklagen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. "Operationen von Streitkräften" seien "ein typischer Ausdruck staatlicher Souveränität": Deswegen könne die deutsche Regierung nicht unter Bezug auf das so genannte "Brüsseler Abkommen" von 1962 verklagt werden. Dieses nämlich beziehe sich nur auf Zivilsachen.

In dem Rechtsstreit geht es um ein Massaker der Wehrmacht vom 13. Dezember 1943 in Kalavrita, bei dem mindestens 676 Menschen ermordet wurden. Nachfahren der Opfer hatten schon 1995 erfolglos Schadenersatz und Wiedergutmachung gefordert. Die Klage war unter Hinweis auf die Immunität der Bundesrepublik als souveräner Staat abgewiesen worden. Vor dem Berufungsgericht in Patras argumentierten die Kläger, die so genannte "Staatenimmunität" gelte im vorliegenden Fall nicht. Es gehe um Tat, die Menschen betrafen, die nicht mit den bewaffneten Auseinandersetzungen zu tun gehabt hätten. Daher handele es sich um eine Zivilklage gegen die Bundesrepublik Deutschland. Diese sei nach dem "Brüsseler Abkommen" durchaus vor einem griechischen Gericht möglich.

Das höchste EU-Gericht entschied, die Klage in Griechenland sei unzulässig, weil es sich nicht um eine Zivilsache handele. Grundsätzlich sei zwar möglich, dass auch Streitigkeiten zwischen Einzelpersonen und einer Behörde unter das "Brüsseler Abkommen" fielen. Anders sei dies jedoch, wenn die Behörde "einen Rechtsstreit im Zusammenhang mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse führt". Wenn der Klage ein "hoheitlicher Akt" zu Grunde liege, könne das für Zivilsachen geltende Abkommen nicht geltend gemacht werden. Weil Operationen von Streitkräften ein "typischer Ausdruck staatlicher Souveränität" seien, fielen diese nicht in den Anwendungsbereich des "Brüsseler Abkommens".

Quelle: ntv.de

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