Schweiz in der Schengen-Zone Kontrollen fallen weg
12.12.2008, 09:45 UhrDie Schweiz ist dem Schengen-Raum beigetreten. Seit dem Morgen können Nachbarn aus EU-Ländern somit die Grenzen überqueren, ohne ihre Ausweise vorzuzeigen. Allerdings kontrollieren Zöllner weiter den Warenverkehr auf Straßen, in Zügen und auf dem Bodensee und dürfen stichprobenartig auch das Vorzeigen von Personalpapieren verlangen.
Systematische Ausweiskontrollen an den 1888 Kilometer langen Grenzen zwischen der Schweiz und ihren EU-Nachbarn sind mit dem Beitritt als 25. Schengen-Land Vergangenheit. Sowohl Schweizer Zöllner als auch EU-Zöllner nehmen aber weiterhin Gepäckkontrollen vor, da die Schweiz nicht Mitglied der EU wird. Auch Island und Norwegen gehören als Nicht-EU-Staaten zum Schengen-Raum. Stichprobenartige Ausweiskontrollen sind ebenso weiterhin zu erwarten wie systematische Ausweiskontrollen auf den Flughäfen. Diese sollen im März 2009 abgeschafft werden.
Mehr Mitbringsel möglich
Die Freigrenze für Reisemitbringsel aus der Schweiz wurde nach Angaben der Bundesfinanzdirektion zum Monatsbeginn auf 300 Euro im Straßenverkehr und 430 Euro im Flug- und Seeverkehr angehoben. Für Bürger, die in der Nähe der Grenze wohnen sowie Berufspendler gelten nach wie vor eingeschränkte Freimengen. Zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung terroristischer Vereinigungen müssen Bargeldbeträge ab 10.000 Euro weiterhin vor Grenzüberquerung schriftlich angemeldet werden. Auch im gewerblichen Warenverkehr ändert sich durch den Schengen-Beitritt laut Bundesfinanzdirektion nichts.
Schweiz keine Daten-Insel mehr
Mit dem Beitritt verbunden ist der Anschluss der Schweiz an das Schengener Informationssystem. Dieses ermöglicht den Behörden, Daten über gesuchte und vermisste Menschen auszutauschen, zum Beispiel Kriminelle oder ihre Opfer, außerdem über gestohlene und verlorengegangene Waren. Zuvor hatten Kriminelle die Schweiz "als eine Insel angesehen", weil die Behörden hier keinen Zugriff auf die EU-Daten besaßen, sagte Hans Arzethauser, ein Sprecher der Schweizerischen Grenzbehörden.
Partnerland des Dubliner Systems
Zugleich mit dem Schengen-Beitritt wurde die Schweiz Partnerland des sogenannten Dubliner Systems, das den Umgang mit Asylsuchenden regelt. Danach müssen Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass Asylsuchende nur in jeweils einem Mitgliedsstaat Asyl beantragen – im Normalfall in dem Land, das den Asylsuchenden zuerst einreisen lässt. Zu diesem System hatte die EU-Kommission vor wenigen Tagen Neuerungsvorschläge vorgelegt, die die Rechte von Asylbewerber stärken sollten. Demnach sollten diese künftig beispielsweise nicht mehr an Mitgliedsländer verwiesen werden, "die ihnen keinen angemessenen Schutz, insbesondere im Hinblick auf Aufnahmebedingungen und Zugang zu Asylverfahren, bieten können".
Die EU-Kommission begrüßte die Aufnahme der Schweiz. Das Land, dessen Bürger sich 2005 in einem Referendum für den Beitritt zum Schengen-Raum ausgesprochen hatte, zeige den Willen, zum Wohl seiner Bürger "so eng wie möglich mit der Europäischen Union zusammenzuarbeiten", erklärte Kommissionspräsident Jos Manuel Barroso in Brüssel.
Das Schengener Abkommen ist nach einem Ort in Luxemburg benannt. Dort unterzeichneten 1985 an Bord eines Moseldampfers die Regierungen von Deutschland, Frankreich, Belgien, der Niederlande und Luxemburgs das Abkommen. Der Beitrittsvertrag mit der Schweiz wurde 2004 unterzeichnet.
Quelle: ntv.de, Heinz-Peter Dietrich, dpa