Politik

Fragwürdige Hotel-Geschäfte Korruptionsklage gegen Trump ist zulässig

Dieses Hotel sorgt für Aufregung: Das Trump International in Washington, D. C.

Dieses Hotel sorgt für Aufregung: Das Trump International in Washington, D. C.

(Foto: imago images/UPI Photo)

Donald Trump wird nachgesagt, dass er seine privaten geschäftlichen Interessen in sein politisches Amt mit einbringt. Im Rechtsstreit um sein Hotel unweit des Weißen Hauses erleidet der US-Präsident nun eine Niederlage. Gegen ihn darf weiter ermittelt werden. Der Vorwurf: Er soll Anti-Korruptionsklauseln verletzen.

US-Präsident Donald Trump hat in einem Rechtsstreit um Geschäfte seines Hotels in Washington einen Dämpfer kassiert. Eine im vergangenen Sommer abgewiesene Klage gegen den Präsidenten kann nun doch weiterverfolgt werden, wie ein Bundesberufungsgericht in Richmond im US-Bundesstaat Virginia entschied.

Die Generalstaatsanwälte der Hauptstadt Washington und des Bundesstaates Maryland hatten gegen Trump geklagt. Sie werfen ihm vor, er habe auf illegale Weise von Besuchen ausländischer Regierungsmitarbeiter oder Vertreter der Bundesstaaten in dem Hotel unweit des Weißen Hauses profitiert. Trump verletze Anti-Korruptionsklauseln der Verfassung, indem er über das Hotel Geld von ausländischen oder inländischen Regierungsvertretern annehme.

Das nahe des Weißen Hauses gelegene Trump International Hotel ist seit Trumps Wahlsieg bei ausländischen Regierungsmitgliedern und Unternehmen besonders beliebt. So gab die saudi-arabische Regierung in dem Fünf-Sterne-Hotel mehr als 270.000 Dollar aus, das Telekommunikationsunternehmen T-Mobile fast 200.000 Dollar. Kritiker argumentieren, damit solle das Wohlwollen des Präsidenten erkauft werden. Das Gebäude des Hotels ist Eigentum der US-Regierung und an den Trump-Konzern vermietet. Es war im Herbst 2016 unmittelbar vor der US-Präsidentschaftswahl eröffnet worden.

Ein aus drei Richtern bestehendes Gremium des Berufungsgerichts in Richmond hatte im Juli 2019 die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass die Generalstaatsanwälte Brian Frosh und Karl Racine nicht die rechtliche Stellung dazu hätten, den Fall voranzutreiben. Das gesamte Kollegium, bestehend aus 15 Richtern, überstimmte diese Entscheidung nun.

Frosh und Racine begrüßten die Wendung in dem Fall. "Wir glauben, dass sich die Verfassung am Ende gegen Präsident Trump durchsetzen wird", erklärten die Generalstaatsanwälte in einer gemeinsamen Mitteilung. Der Fall gehe damit wieder zurück an die Bezirksgerichte in Washington und Maryland, wo er weiterverfolgt werde.

Quelle: ntv.de, mdi/dpa/AFP

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