"Staat kann Leistungen bezahlen" Kühnert: SPD würde Schuldenbremse sofort aussetzen
21.11.2023, 08:22 Uhr Artikel anhören
Kühnert hält nichts davon, die fehlenden Gelder bei Sozialleistungen einzusparen.
(Foto: IMAGO/photothek)
Erst untersagt das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung die Umwidmung von 60 Milliarden Euro, dann verhängt das Finanzministerium eine sofortige Haushaltssperre. SPD-Generalsekretär Kühnert hätte einen Ausweg, würde seine Partei allein regieren. So braucht es dringend eine andere Lösung.
Im Streit der Ampel-Regierung um die 60-Milliarden-Euro-Lücke im Bundeshaushalt hat SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert für ein Aussetzen der Schuldenbremse plädiert. Mit Blick auf das Erklären einer sogenannten Haushaltsnotlage sagte er in der ARD: "Wenn die SPD alleine regieren würde, dann wäre das sicherlich etwas, was wir tun würden, und auch nicht aus Trickserei, sondern weil die Notlage objektiv gegeben ist." Darüber werde in der Koalition gesprochen. Es gebe aber auch andere Optionen. Es bringe dabei nichts, wenn alle Parteien sich gegenseitig ihre Wahlprogramme vorlesen würden.
Die Regierung kann gemäß dem Gesetz eine Notlage erklären und die Schuldenbremse aussetzen, wenn sie unverschuldet in eine Krise geraten ist. "Ich kann nur für die SPD sagen, einfach 60 Milliarden mit dem Rasenmäher irgendwo einzusparen im Haushalt, Sozialabbau zu machen, die Transformation unserer Gesellschaft wieder zurückzunehmen, Unternehmen nicht mehr im internationalen Wettbewerb zu unterstützen und damit Arbeitsplätze in Deutschland zu verlieren, das ist etwas, dafür ist die SPD nicht gewählt worden 2021", erklärte er. "Und dafür werden wir niemals die Hand heben im Deutschen Bundestag." Man müsse nun andere Einnahmequellen finden, um im internationalen Wettbewerb nicht zurückzufallen.
Kühnert stellte außerdem klar, dass der Staat trotz der Sperrung von Haushaltsmitteln aktuelle Leistungen weiter bezahlt. Der Schritt des Bundesfinanzministeriums bedeute nicht, dass der Staat keine Ausgaben mehr tätigen dürfe. Der Stopp sogenannter Verpflichtungsermächtigungen besage, dass keine Zahlungsverpflichtungen für die Zukunft möglich seien. Der Staat könne aber alle seine aktuellen Leistungen bestreiten.
"Das BMF stoppt die Verpflichtungsermächtigungen im Jahr 2023, um Vorbelastungen für kommende Jahre zu vermeiden", hieß es am Montagabend aus Kreisen des Finanzministeriums. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Umwidmung von Krediten in Höhe von 60 Milliarden Euro im Haushalt 2021 für nichtig erklärt. Sie waren zur Bewältigung der Corona-Krise genehmigt worden, sollten nun aber für Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden. "Bestehende Verbindlichkeiten werden weiter eingehalten, es dürfen nur keine neuen eingegangen werden", hieß es.
Quelle: ntv.de, tsi/rts/dpa