Politik

Schon nach fünf Jahren Länder wollen früheren Hafturlaub

Bislang sitzen Verbrecher, die zu lebenslanger Haft verurteilt worden sind, mindestens zehn Jahre im Gefängnis, bevor sie für längere Zeit auf Ausgang hoffen können. Mit einer Neuregelung wollen zehn Bundesländer diese Richtlinie abschwächen und Hafturlaub schon nach fünf Jahren gewähren. Die Pläne schlagen hohe Wellen.

Zehn Bundesländer planen, zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilte nach fünf Jahren Haft sogenannten Langzeitausgang zu ermöglichen. Die Initiative geht zurück auf einen Vorschlag von Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg von der Linkspartei. Ein entsprechender Musterentwurf soll die Grundlage für die Gesetzgebung in den einzelnen Ländern darstellen. Die Maßnahme ist Teil einer im September 2011 beschlossenen Lockerung in Strafvollzug.

Hintergrund der Diskussion ist die nach der Föderalismusreform den Ländern zufallende Kompetenz für den Strafvollzug. Bislang galten dafür die bundesweit einheitliche Regelung, nach der Kriminellen erst nach zehn Jahren Haft ein längerer Ausgang gewährt wird. Laut "Bild"-Zeitung wollen Niedersachsen und Bayern dabei bleiben. Hinter der möglichen Neuregelung stehen Bremen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein und die neuen Bundesländer.

"Der hat nicht alle Tassen im Schrank"

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) macht Front gegen die Pläne. "Schwerverbrecher nach kürzester Zeit wieder auf Bürger loszulassen, ist skandalös und wäre ein gefährliches Experiment auf dem Rücken der Bürger", so DPolG-Chef Rainer Wendt der gegenüber der "Bild"-Zeitung. Über Inititator Schöneburg sagt Wendt: "Der hat nicht alle Tassen im Schrank."

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, sprach von einem "Experiment auf Kosten der Sicherheit". Er sagte weiter: "Ein sogenannter Langzeitausgang nach fünf Jahren Haft würde das Rechtsempfinden der Bürgerinnen und Bürger schwer erschüttern." Er frage sich, was auf die Polizei zukomme, wenn Langzeiturlaube zur Flucht oder zum Missbrauch führten. Witthaut äußerte den Verdacht, dass die Überbelegung in vielen Gefängnissen und die Personalknappheit beim Justizvollzugspersonal ein Motiv für den Vorstoß sein könnten. "Aus Kostengründen darf die Bevölkerung aber keiner erhöhten Gefahr ausgesetzt werden."

Der Bund der Strafvollzugsbediensteten stellt sich an die Seite der Polizeigewerkschaft: "Opferschutz muss vor Täterschutz gehen", meint der brandenburgische Landeschef des Verbands, Rainer Krone. "Dieses Gesetz würde aber nicht die Allgemeinheit schützen, sondern die Schwerstverbrecher", so Krone weiter.

Quelle: ntv.de, jog/dpa

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