Politik

Änderung des Parteiengesetzes Lammert will AfD-Goldhandel stoppen

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(Foto: picture alliance / dpa)

Eine Partei verkauft Gold: Etwas ungewöhnlich ist das schon. Aber der Handel mit dem Edelmetall spült der AfD ordentlich Geld in die Parteikasse. Bundestagspräsident Lammert sieht das gar nicht gern.

Die AfD macht ordentlich Kohle - indem sie Gold zu Geld macht.  Doch der Goldhandel der AfD ist umstritten. Deshalb will Bundestagspräsident Norbert Lammert ihn künftig unterbinden.

Schon Anfang November hatte die Partei nach nur elf Verkaufstagen durch den Verkauf von Münzen und Goldbarren bereits Einnahmen in Höhe von 1,6 Millionen Euro erzielt. Die Eurokritiker betreiben den Handel nicht ohne Hintergedanken. Die Einnahmen sind sehr willkommen in der leeren Parteikasse. Nur wenn die AfD über genug Bares verfügt, kann sie die ihr zustehende Summe von fünf Millionen Euro an staatlichen Zuschüssen für 2014 abrufen.

Die Erlöse aus dem Verkauf von Gold sind Einnahmen im Sinne des Parteiengesetzes. Dass die von der AfD betriebenen Handelsgeschäfte zur Erhöhung der staatlichen Zuschüsse an die Partei führen, gefällt Lammert nicht. Nach seiner Auffassung widerspricht dies dem verfassungsrechtlichen Grundgedanken, dass Parteien sich zu einem Anteil von mindestens 50 Prozent selbst finanzieren müssen. Darin soll sich auch die hinreichende gesellschaftliche Verwurzelung von auch staatlich geförderten Parteien abbilden. Eine gesellschaftliche Verwurzelung werde durch den Handel mit Gold aber sicherlich nicht dokumentiert, so Lammerts Einwand. Mit dem Thema befasste Rechtswissenschaftler haben bereits Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser gesetzlichen Bestimmungen geäußert.

Obergrenze könnte steigen

Maßstab für die Verteilung von Zuschüssen ist neben dem Wahlerfolg und den Mitgliedsbeiträgen auch die Summe der eingenommenen Spenden. Sie dürfen nach dem Parteiengesetz aber nicht höher sein als die Summe der selbst erwirtschafteten Einnahmen der Partei. Parteien dürfen sich selbst unternehmerisch betätigen oder an Unternehmen beteiligen und ihre hierbei erzielten Einnahmen als Eigeneinnahmen im Sinne der relativen Obergrenze erfassen. Doch anders als bei den Einnahmen aus Beteiligungen, die in der Regel aus dem Gewinn stammen, gilt bei den übrigen Einnahmearten seit 2002 aus Transparenzgründen durchgängig das Bruttoprinzip, das heißt ein striktes Saldierungsverbot.

Alle Einnahmen und alle Ausgaben müsste die AfD unsaldiert im Rechenschaftsbericht ausweisen. Für die Berechnung der relativen Obergrenze fordert das Parteiengesetz die Bezugnahme auf die so ausgewiesenen Einnahmen. Dass der von der AfD betriebene Goldhandel nach dem Wortlaut des Parteiengesetzes zu einer entsprechenden Anhebung der relativen Obergrenze führen kann, wurde der AfD inzwischen mitgeteilt.

Bundestagspräsident Lammert hatte in seinem vor einem Jahr vorgelegten Bericht zur Entwicklung der Parteienfinanzen sowie über die Rechenschaftsberichte der Parteien 2010 und 2011 eine Reihe von Änderungen des Parteiengesetzes angeregt und den Innenausschuss gebeten, sich mit seinen Vorschlägen zu befassen. Sie betreffen etwa den Umgang mit unzulässigen Parteispenden und Sanktionszahlungen, die Frage der Berücksichtigung ehrenamtlicher Mitarbeit von Nichtmitgliedern von Parteien als Parteieinnahme und das Sponsoring. Hinzukommen soll nun die Frage der Anrechnung von Einnahmen aus der unternehmerischen Tätigkeiten einer Partei.

Quelle: ntv.de, cro

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