Hausausweise für den Bundestag Lobbyisten-Liste bleibt weiter geheim
22.10.2015, 06:51 Uhr
Tag der offenen Tür im Berliner Reichstagsgebäude: Über die Geschäftsführer der Fraktionen können sich Lobbyisten schnell und diskret Zugang verschaffen.
(Foto: picture alliance / dpa)
Wer einen Hausausweis des Bundestags besitzt, hat uneingeschränkt Zugang zum deutschen Parlament. Das ist für Abgeordnete völlig normal, aber auch für viele Lobbyisten. Für wie viele, darüber hüllt sich der Bundestag in Schweigen.
Der Bundestag verweigert nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" auch weiterhin die Veröffentlichung der Namen der Lobbyisten, die einen Hausausweis bekommen haben. Das Parlament habe auf Druck der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD Berufung gegen ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts eingelegt.
Damit war das Parlament im Juni verurteilt worden, die Namen der Organisationen herauszugeben, deren Vertreter Hausausweise bekommen haben. Geklagt hatten das Internetportal abgeordnetenwatch.de und deren Trägerverein Parlamentwatch.
Dem Blatt zufolge gibt es zwei Wege, an die Hausausweise zu kommen. Verbände, die sich auf der öffentlichen Lobbyisten-Liste des Parlaments registrieren lassen, können für ihre Vertreter eine dieser Zutrittskarten beantragen.
Es liegt dann im Ermessen der Bundestagsverwaltung, ob sie die Anträge akzeptiert. Lobbyisten können sich auch über die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen Zugang verschaffen. Jeder, dessen Antrag auf eine Zutrittskarte von einem dieser Geschäftsführer gegengezeichnet ist, erhält einen Ausweis. Die Verwaltung prüft nur noch Sicherheitsfragen.
Lobbyisten zu Abgeordneten 3:1
Die Fraktionen von Linken und Grünen haben inzwischen selbst veröffentlicht, welche Organisationen sie bei der Vergabe von Ausweisen unterstützt haben. Union und SPD verweigern dies.
Nach Medienberichten geht es um rund 2000 Hausausweise. Kritiker finden diese Zahl im Vergleich zu 630 Abgeordneten zu hoch. Der Bundestag verweigerte die Herausgabe von Informationen zur Zahl der Ausweise und den Verbänden, weil es um eine parlamentarische Angelegenheit gehe.
Das Verwaltungsgericht betonte jedoch im Juni, bei der Ausgabe von Hausausweisen handele es sich um eine Verwaltungstätigkeit des Bundestages, nicht um parlamentarisches Handeln. Der Geschäftsführer von abgeordnetenwatch.de, Gregor Hackmack, sagte der Zeitung, es sei "unerträglich", dass Union und SPD "ihre Lobbykontakte geheim halten".
Quelle: ntv.de, sba/dpa