Politik

Asylsuchende wehren sich Marsch auf Berlin geplant

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Die Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber (ZAST), eine ehemalige amerikanische Kaserne, in Würzburg.

(Foto: picture-alliance / dpa)

Demonstrierende Asylbewerber wollen vom kommenden Samstag an mit einem "Marsch auf Berlin" auf ihre Situation aufmerksam machen. Sie fordern einen Abschiebestopp und ein Ende der Residenzpflicht und hoffen, dass viele Flüchtlinge ihrem Aufruf folgen und sich dem Marsch anschließen.

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Hassanzadeh Kalali war einer von acht Iranern, die sich in Würzburg als Protest den Mund zugenäht hatten.

(Foto: dpa)

Nach mehr als sechs Monaten des öffentlichen Protestes in Würzburg wollen die dort streikenden Asylbewerber mit einem Protestmarsch durch Deutschland auf ihre Anliegen aufmerksam machen. Sie planen, vom kommenden Samstag an nach Berlin zu laufen. Wie viele Flüchtlinge dem deutschlandweiten Aufruf folgen werden, konnte der Sprecher der Bewegung, der Iraner Ashkan Khorasani, noch nicht sagen.

"Man behandelt uns wie kleine Kinder", sagt Khorasani. "Es ist ein Grundrecht, selbst zu entscheiden, was man essen will." Er sei noch nie in einem deutschen Supermarkt gewesen. Allerdings verhindere "Geld keine Abschiebungen und auch nicht die Isolation in den Unterkünften".

Ihre Proteste richteten die Flüchtlinge auch gegen das Asylbewerberleistungsgesetz, das Mitte Juli vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde. Die Betroffenen fordern die Abschaffung der bestehenden Gemeinschaftsunterkünfte, einen Abschiebestopp und ein Ende der Residenzpflicht, der zufolge Asylbewerber sich nur in einer bestimmten Region aufhalten dürfen. Um dies durch­zusetzen, reicht der Hungerstreik als Mittel nicht.

Münder zugenäht

Ihre Forderungen hatten die Iraner zunächst dadurch untermauert, dass sich Anfang Juni acht von ihnen den Mund zunähten. Nur noch mit einem Strohhalm konnten sie trinken und vorsichtig sprechen. Pro Asyl kritisierte den Protest, Ärzte, Hilfsorganisationen und die Kirchen waren entsetzt. Die Stadt Würzburg sah gar die öffentliche Ordnung gefährdet und versuchte, die Aktion zu verbieten. Ihre Verfügung hatte jedoch vor dem Verwaltungsgericht Würzburg keinen Bestand: Ein Hungerstreik mit zugenähten Mündern in der Öffentlichkeit sei weder strafbar noch eine Ordnungswidrigkeit. Erst am 6.?Juli ließen sich die letzten der Iraner die Münder wieder öffnen.

Quelle: ntv.de, ppo/dpa

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