Politik

Neuer Niedriglohnsektor wäre die Folge Mindestlohn-Ausnahmen betreffen Millionen

Der Mindestlohn kommt, so viel ist sicher. Offen ist aber noch, ob es Ausnahmen gibt. Eine neue Studie zeigt nun: Bekommen Minijobber, Rentner, Schüler und Studenten keine 8,50 Euro pro Stunde, wird der Mindestlohn systematisch unterlaufen.

Nach den Wünschen der Union sollen auch Taxifahrer keinen Mindestlohn von 8,50 Euro erhalten.

Nach den Wünschen der Union sollen auch Taxifahrer keinen Mindestlohn von 8,50 Euro erhalten.

(Foto: picture alliance / dpa)

Der gesetzliche Mindestlohn ist beschlossene Sache, nur für wen er gelten soll ist noch nicht so ganz klar. Union und SPD sind sich in diesem Punkt nicht ganz einig – denn die CDU fordert Ausnahmen. Eine neue Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung zeigt nun, dass von diesen zwei Millionen Beschäftigte betroffen sein könnten.

Das wäre weit mehr als ein Drittel der rund fünf Millionen Menschen, die derzeit für einen Stundenlohn unter 8,50 Euro arbeiten, wie das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Stiftung (WSI) in Düsseldorf berichtete. Die Zahl bezieht sich auf Ausnahmen für Minijobber, Rentner, Schüler, Studenten und hinzuverdienende Arbeitslose; Praktikanten und Auszubildende sind nicht enthalten.

Mindestlohn würde zum "Schweizer Käse"

Mit den geforderten Ausnahmen würde der allgemeine Mindestlohn systematisch unterlaufen, kritisierte der WSI-Leiter und Tarifexperte Reinhard Bispinck. Es entstünde ein neuer, eigener Niedriglohnsektor, der sich besonders auf die Branchen Gastgewerbe, Handel und einige Dienstleistungen konzentrieren würde. Es bestehe die Gefahr, dass Mindestlohnbeschäftigte durch andere ersetzt würden, die nicht unter die Regelung fielen. Der Mindestlohn würde so zum "Schweizer Käse".

Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns 2015 mit Übergangsregelungen bis Ende 2016 vereinbart. In der Union wird aber gefordert, Studenten, Rentner, Zeitungsträger, Taxifahrer, Hilfs- und Saisonarbeiter vom geplanten Mindestlohn von 8,50 Euro auszunehmen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat in einem Gutachten davor gewarnt, dass es gegen den grundgesetzlichen Gleichheitsgrundsatz verstoßen könne, wenn bestimmte Gruppen ausgenommen würden.

Quelle: ntv.de, vpe/dpa

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