Politik

Jetzt wird gegen Friedrich ermittelt NSU-Akten in Edathys Wohnung gefunden

Wie kommen geheime Akten aus dem NSU-Untersuchungsausschuss in die Wohnung des Ex-SPD-Abegordneten Edathy? Theoretisch ist das unmöglich. Sicher ist derweil, dass sich Ex-Innenminister Friedrich einem Ermittlungsverfahren in der Edathy-Affäre stellen muss.

Das BKA hat in der Edathy-Affäre nicht immer optimal agiert.

Das BKA hat in der Edathy-Affäre nicht immer optimal agiert.

(Foto: dpa)

Ermittler sind in der Wohnung von Sebastian Edathy auch auf Geheimunterlagen aus dem Untersuchungsausschuss zur Terrorzelle NSU gestoßen. Die Staatsanwaltschaft Hannover habe dem Bundestag die Unterlagen übergeben, teilte Parlamentssprecher Ernst Hebeker in Berlin mit. Die zum Teil als geheim eingestuften Unterlagen seien vom niedersächsischen Landeskriminalamt bei der Durchsuchung der Wohnung gefunden worden. Details waren zunächst unklar. Der ehemalige SPD-Abgeordnete Edathy war Vorsitzender des Ausschusses, der die Arbeit von Polizei und Verfassungsschutz zu der NSU-Mordserie untersuchte.

Nach der Geheimschutzordnung des Bundestags dürfen geheime Verschlusssachen in der Regel nur in der Geheimregistratur des Parlaments eingesehen werden. Sie dürfen Mitgliedern von Untersuchungsausschüssen auch in ihr Büro mitgegeben werden, wenn sie dort einen Tresor haben. Solche Unterlagen dürfen demnach nicht aus dem Bundestag mitgenommen werden, außer wenn der Bundestagspräsident dies aus unabweisbaren Gründen zulässt.

Anfangsverdacht gegen Friedrich

Derweil gerät der vor knapp zwei Wochen als Minister zurückgetretene Hans-Peter Friedrich wegen der Edathy-Affäre verstärkt ins Visier der Justiz. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, sagte in Berlin, es gebe den Verdacht, dass Friedrich Dienstgeheimnisse verraten habe. Der CSU-Politiker war deshalb am 14. Februar als Agrarminister zurückgetreten. Als Bundesinnenminister hatte Friedrich im Oktober SPD-Chef Sigmar Gabriel über den Kinderpornografie-Verdacht gegen den damaligen SPD-Abgeordneten Edathy informiert. Mit seiner Information an Gabriel hatte er nach eigenen Angaben Schaden von einer neuen schwarz-roten Koalition abwenden wollen. Sein Ministerium war vom Bundeskriminalamt informiert worden, dass Edathys Name auf einer Liste mit Käufern von Bildern nackter Kinder stand.

Friedrich ist weiterhin Bundestagsabgeordneter. Steltner sagte, Bundestagspräsident Norbert Lammert sei in einem Schreiben von den geplanten Ermittlungen unterrichtet worden. Damit wurden Informationen der Zeitung "Die Welt" bestätigt. Ein Abgeordneter hat keinen Schutz durch seine Immunität mehr, wenn der Bundestag dem Start von Ermittlungen nicht binnen 48 Stunden widerspricht.

Niemand glaubt, dass Friedrich ins Gefängnis muss

CSU-Chef Horst Seehofer sagte in München: "Ich glaube auch persönlich, dass Hans-Peter Friedrich rechtmäßig gehandelt hat." Das Ermittlungsverfahren werde ohne Nachteil für Friedrich enden. Geheimnisverrat kann laut Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Auch CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl erwartet keine strafrechtlichen Konsequenzen. "Ich rechne nicht damit, dass unser ehemaliger Innenminister am Schluss im Gefängnis landet", sagte Uhl dem "Tagesspiegel". Friedrich sei befugt gewesen, das Geheimnis zu offenbaren. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, meinte: "Hans-Peter Friedrich bekommt jetzt die Quittung für sein Verhalten."

Die Staatsanwaltschaft begann bei ihren Ermittlungen gegen Edathy wegen Kinderpornografie-Verdachts mit der Durchsuchung von Computern und Unterlagen aus seinem früheren Bundestagsbüro.

Quelle: ntv.de, ppo/AFP/dpa

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