Gericht ordnet Termine NSU-Prozess erst im April
01.02.2013, 10:21 Uhr
Für den großen Terror-Prozess muss in München noch einiges vorbereitet werden.
(Foto: dpa)
Beate Zschäpe muss sich wegen Mittäterschaft bei den zehn Morden der Neonazi-Terrorgruppe NSU verantworten - dies hat nun auch das Gericht bestätigt. Beginnen soll das Verfahren wahrscheinlich am 17. April.
Der Mordprozess gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe vor dem Münchner Oberlandesgericht wird voraussichtlich am 17. April beginnen. Vorläufig seien Termine bis zum 16. Januar 2014 vorgesehen, sagte OLG-Sprecherin Margarete Nötzel. Nach Angaben von Verfahrensbeteiligten will das Gericht in der Regel von dienstags bis donnerstags verhandeln.
Das OLG bestätigte zugleich offiziell, dass sich Zschäpe wegen Mittäterschaft an den zehn Morden der Neonazi-Gruppe NSU vor Gericht verantworten muss - dies war bereits am Donnerstag bekannt geworden.
Die Anklage der Bundesanwaltschaft wurde laut OLG unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen. Auch die Anklage gegen vier mutmaßliche Helfer und Unterstützer des "Nationalsozialistischen Untergrunds" ließ das Gericht zu - und ordnete an, dass Zschäpe und der Ex-NPD-Funktionär Ralf Wohlleben weiter in Haft bleiben müssen. Die beiden sitzen seit November 2011 in Untersuchungshaft.
Wichtige Rolle
Zschäpe ist die einzige Überlebende des Terror-Trios: Ihre mutmaßlichen Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt töteten sich selbst. Die 38-Jährige soll laut Anklageschrift nicht nur Mitbegründerin und gleichberechtigtes Mitglied des NSU gewesen sein.
Die Bundesanwaltschaft wirft ihr zudem Mittäterschaft bei sämtlichen Taten des NSU vor: bei den neun Morden an Geschäftsleuten türkischer und griechischer Herkunft, dem Mord an einer Polizistin in Heilbronn 2007 und bei zwei Bombenanschlägen in Köln, bei denen mehr als 20 Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt wurden. Auch an 15 Banküberfällen, die der Gruppe zugerechnet werden, sei sie Mittäterin gewesen. Darüber hinaus lautet die Anklage auf Mordversuch - wegen der Brandstiftung in der letzten Wohnung des Trios in Zwickau.
Ralf Wohlleben und Carsten S. wurden wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Sie sollen die Pistole des Typs "Ceska 83" beschafft haben, die bei der Mordserie verwendet wurde. Außerdem wurden André E. und Holger G. als mutmaßliche Unterstützer der Gruppe angeklagt.
Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt waren 1998 untergetaucht, nachdem die Polizei eine Bombenwerkstatt der Neonazis entdeckt hatte. Fast 14 Jahre lang konnte sich die Gruppe im Untergrund halten und morden.
Quelle: ntv.de, dpa