Politik

Sicherheit für Hotspot-Betreiber Neues Gesetz soll freies WLAN für alle bringen

Das Telemediengesetz soll feststellen, dass Haftungsklagen gegen Wifi-Anbieter nicht in Betracht kommen.

Das Telemediengesetz soll feststellen, dass Haftungsklagen gegen Wifi-Anbieter nicht in Betracht kommen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die Bundesregierung verspricht seit Langem, freies WLAN in deutschen Städten für alle verfügbar zu machen. Jetzt unternimmt das Wirtschaftsministerium einen neuen Versuch, die Rechtslage so zu ändern, dass potenzielle Betreiber nicht mehr abgeschreckt werden.

In deutschen Städten sollen künftig mehr öffentliche WLAN-Netze einen freien Zugang ins Internet ermöglichen. Ein Reuters vorliegender Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums soll WLAN-Betreibern mehr Rechtssicherheit geben und klarstellen, dass sie für einen Missbrauch des Funknetzes durch Dritte nicht haften müssen.

Hotspots sind in Deutschland weniger verbreitet als in anderen Ländern. Als Ursache gilt die Rechtslage: Wer einen Netzanschluss hat, ist bisher wegen der sogenannten Störerhaftung dafür mitverantwortlich, was andere damit tun. Dies schreckt viele Cafes, Restaurants oder Städte ab, einen WLAN-Zugang einzurichten.

Konkret soll nun im Telemediengesetz klargestellt werden, dass eine Haftungsklage gegen die Anbieter von Wi-Fi-Zugängen nicht in Betracht kommt, wenn Kunden etwa illegale Daten herunterladen oder sie zum Download anbieten. Neben Cafes, Restaurants, Hotels und Flughäfen sollen so auch Einzelhändler, Bürgerämter, Touristeninformationen und Arztpraxen ermuntert werden, einen Internet-Zugang anzubieten. Zugleich soll damit die Attraktivität Deutschlands gefördert werden.

Entwurf enthält viele Fragen

Allerdings sieht das Gesetz vor, dass die Anbieter des WLAN-Zugangs "zumutbare Maßnahmen" ergreifen müssen, um eine Rechtsverletzung durch Dritte zu verhindern. Beispielsweise sollen "angemessene Sicherungsmaßnahmen, in der Regel durch Verschlüsselung oder vergleichbare Maßnahmen" ergriffen werden. Zudem soll dafür Sorge getragen werden, dass nur Personen Zugang zum Internet erhalten, die "eingewilligt haben, keine rechtswidrigen Handlungen zu begehen".

Schon im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD vorgenommen, in deutschen Städten Internet über WLAN für jeden verfügbar zu machen. Ein Gesetzentwurf verzögerte sich aber unter anderem wegen Unstimmigkeiten zwischen dem Wirtschafts- und dem Innenministerium.

Der nun vorliegende Entwurf befindet sich in der Ressortabstimmung. Doch darin sind weiterhin viele Abschnitte in Klammern gestellt, über die noch diskutiert werden soll. Hierzu gehört die Frage, inwieweit Privatleute, die ihren WLAN-Zugang mit anderen teilen möchten, den jeweiligen Namen des Nutzers kennen müssen. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass Betreiber von Internet-Plattformen vom Haftungsausschluss ausgenommen werden, wenn ihr Geschäftsmodell überwiegend auf der Verletzung von Urheberrechten beruht etwa durch den illegalen Austausch von Film- und Musikdateien.

Quelle: ntv.de, jki/rts

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