Politik

Verfahren eingestellt Oberst Klein unter Personenschutz

Laut Bundesanwaltschaft hat Oberst Klein nicht gegen das Kriegsvölkerrecht verstoßen.

Laut Bundesanwaltschaft hat Oberst Klein nicht gegen das Kriegsvölkerrecht verstoßen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Der für den Luftschlag von Kundus verantwortliche Oberst Georg Klein wird nach Angaben seines Bonner Anwalts Bernd Müssig bedroht und genießt deshalb Personenschutz. "Klein ist persönlich gefährdet und hat schon vor einiger Zeit Personenschutz erhalten" sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung".

Er gehe "deshalb nicht davon aus, dass sich Klein den Medien zur Verfügung stellen wird und kann". Der Oberst könne es "sich nicht erlauben, in der Öffentlichkeit aufzutreten", sagte Müssig. Wer Klein bedroht, konnte sein Anwalt dem Blatt nicht sagen.

Der Oberst hatte im September 2009 den Luftschlag auf zwei von Taliban-Kämpfern entführte Tanklastzüge in der Nähe des afghanischen Kundus befohlen, bei dem bis zu 142 Menschen ums Leben kamen. Am Montag stellte die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen des Verdachts von Kriegsverbrechen ein. Sie kam zu dem Schluss, dass der Angriff völkerrechtlich zulässig war.

Quelle: ntv.de, AFP/dpa

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