Erschossen vom Toulouse-Attentäter Opfer wird posthum verheiratet
23.03.2012, 18:29 UhrEin Soldat stirbt am 15. März durch den Attentäter, der Frankreich tagelang in Atem hielt. Er war verlobt. Seine Lebensgefährtin bekommt nun vom Präsidenten persönlich die Genehmigung, den 25-Jährigen posthum zu heiraten.

Einer der drei getöteten Soldaten wird nun zum Ehemann.
(Foto: AP)
Ein vom erschossener Soldat wird mit einer Sondergenehmigung des französischen Präsidenten posthum verheiratet. Seine schwangere Verlobte habe dafür die nötige Erlaubnis erhalten, erklärte ihr Anwalt. Der 25 Jahre alte Fallschirmjäger und ein weiterer Kamerad waren am 15. März in Montauban bei Toulouse durch Kopfschüsse getötet worden, ein weiterer Soldat wurde lebensgefährlich verletzt. Der Tag der Eheschließung wird vor das Todesdatum zurückdatiert. Das Baby der beiden bekommt dadurch den Status einer ehelichen Geburt. Das hat vor allem erbrechtliche Folgen für das Kind.
Die posthume Hochzeit ist in Frankreich in Ausnahmefällen möglich, wenn der Gestorbene zuvor seine Heiratsabsicht bekundet hat. Der Präsident muss dazu aber sein Einverständnis geben, zudem müssen die Eltern beider Seiten zustimmen. Pro Jahr werden 50 Gesuche für eine postmortale Eheschließung eingereicht – mehr als die Hälfte werden normalerweise abgelehnt.
Die Regelung wurde in Frankreich während des ersten Weltkrieges eingeführt. Dem zurückgebliebenen Ehepartner dürfen durch die Hochzeit aber keinerlei finanzielle Vorteile entstehen. So soll ein Missbrauch des Gesetzes ausgeschlossen werden.
Quelle: ntv.de, fma/AFP