Haftet Facebook bei Partyschäden? Polizei beobachtet Nutzerkonten
04.07.2011, 09:04 Uhr
NRW-Innenminister Ralf Jäger gibt die Richtung vor.
(Foto: picture alliance / dpa)
Für Bayerns Innenminister Herrmann sind die meisten Gäste von "Facebook-Partys" nur auf "Randale und Zerstörung" aus. Dem widerspricht CDU-Innenexperte Bosbach. Facebook müsse Teilhaftung für Schäden übernehmen, sagt NRW-Innenminister Jäger. Auch die Nutzer warnt er: Die Polizei bekomme ohnehin mit, wer zu Veranstaltungen einlädt - und stellt die Anonymität der Nutzer infrage.
Die Forderung einiger Landesinnenminister nach einem Verbot von "Facebook-Partys" stößt in den Bundestags-Fraktionen von Union und SPD auf Skepsis. "Allein die Tatsache, dass es am Rande solcher Partys zu Ausschreitungen kommen kann, rechtfertigt ein grundsätzliches Verbot nicht", sagte der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU) dem "Kölner Stadt-Anzeiger".
Bosbach wandte sich damit gegen Niedersachsens CDU-Innenminister Uwe Schünemann. Dieser hatte ein Verbot "im Vorweg" gefordert, "wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wird". Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte sich ebenfalls dementsprechend geäußert. Er warnte, dass aus einer harmlosen Geburtstagseinladung schnell ein "massives Sicherheitsproblem" mit unabsehbaren Folgen werden könne, weil das Ziel der "Partygäste" oft nur Randale und Zerstörung sei.
Bosbach meint, es sei eine "grundsätzliche rechtsstaatliche Weichenstellung", ob man Veranstalter von Facebook-Partys von vornherein als "Störer" qualifiziere und damit die Veranstaltungen generell verbieten könne. "Ich meine, wir dürfen das nicht tun", so der Innenexeperte. Allerdings könne man die Einladenden zur Verantwortung ziehen. "Wer Tausend Leute in eine Zweizimmerwohnung einlädt, der muss dann auch für die Folgen einer derartigen Einladung geradestehen und haften", sagte Bosbach bei n-tv.
Problem Anonymität
Derweil brachte Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger Begriffe durcheinander. "Flashmobs" seien zu unterbinden, darüber wolle die Polizei mit Facebook verhandeln, sagte der SPD-Politiker im ZDF. Veranstaltungen bei Facebook sind jedoch meist mehrere Tage, Wochen oder Monate vorher angekündigt. Flashmobs sind spontane Treffen und definieren sich über die Spontaneität der teilnehmenden Personen.
Neue Gesetze brauche es nicht, beschwichtigte Jäger zugleich, und erwähnte das Telemediengesetz. Demnach müsste das Unternehmen eine Teilhaftung übernehmen, falls es zu Schäden bei solchen Veranstaltungen komme, so der Innenminister. Auch die Anonymität der Einladenden sei ein Problem. Allerdings hat die Polizei offenbar bereits ein Auge auf das Onlinenetzwerk: "Wir bekommen mit, wer zu solchen Partys einlädt, wir sind auch in sozialen Netzwerken vertreten", so Jäger.
Verbote "im Einzelfall"
Bosbach sagte jedoch, eine absehbare Gefahrenlage könne Verbote "im Einzelfall" rechtfertigen. Doch in der Regel sei es für die Behörden nicht erkennbar, ob über Facebook organisierte Partys die öffentliche Sicherheit gefährden könnten. "Auch am Rande vor Fußballspielen und Demonstrationen kommt es immer wieder zu Krawallen, ohne dass wir deshalb Fußballspiele oder Demonstration verböten."
Ähnlich äußerte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz: "Ein generelles Verbot ist viel zu undifferenziert." Nur in begründeten Einzelfällen, wenn Krawalle absehbar seien, dürften Verbote ausgesprochen werden. Vielmehr gelte es, die meist jungen Menschen über die Gefahren und möglichen Folgekosten unkontrollierbarer Party-Veranstaltungen aufzuklären. Malte Spitz vom Bundesvorstand der Grünen warf den Innenministern vor, eine "Scheindebatte" anzuheizen.
Quelle: ntv.de, rpe/dpa