Schwarz-Gelb ohne Mehrheit Saarland blockiert Hartz-Reform
14.12.2010, 07:50 UhrDie Hartz-IV-Reform der Bundesregierung muss wohl in den Vermittlungsausschuss: Weil die Grünen im Saarland der Reform im Bundesrat nicht zustimmen müssen, fehlt Schwarz-Gelb die nötige Mehrheit für das Gesetz.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung kann aller Voraussicht nach keine Mehrheit im Bundesrat für ihre umstrittenen Pläne zur Hartz-IV-Reform zusammenbringen. Das bislang als möglicher Mehrheitsbeschaffer geltende Saarland wird sich nach Angaben der dort mitregierenden Grünen am Freitag im Bundesrat enthalten und die Reform damit blockieren. Grünen-Landeschef Hubert Ulrich sagte der "Süddeutschen Zeitung": "Es wird bei der Enthaltung des Saarlandes bleiben. Wir sagen als Grüne Nein." Nach Ansicht der Grünen entspricht die Reform nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Damit kann die Reform nicht wie geplant am 1. Januar in Kraft treten; fast fünf Millionen Hartz-IV-Bezieher müssen deshalb auf eine Erhöhung ihrer Unterstützung warten.
Die Landesregierung aus CDU, FDP und Grünen will ihr Abstimmungsverhalten heute in der Kabinettssitzung festlegen. Ulrich hatte zwischenzeitlich mit Interviewäußerungen für Spekulationen gesorgt, die Grünen im kleinsten Flächenland könnten der Bundesregierung eine Mehrheit für die Reform beschaffen.
Ruf nach Vermittlungsausschuss
Den Regierungsparteien CDU, CSU und FDP fehlt damit im Bundesrat eine Stimme für eine Verabschiedung des Gesetzes, das in der vorvergangenen Woche den Bundestag passiert hatte. Die SPD-geführten Landesregierungen setzen darauf, im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat Änderungen durchzusetzen. Der Ausschuss könnte am 23. Dezember oder auch noch früher zusammenkommen, falls CDU/CSU sich in Gesprächen mit den anderen Fraktionen auf einen anderen Termin einigen, berichtet die "Frankfurter Rundschau".
Mit der Reform soll das Arbeitslosengeld II zum Jahresanfang 2011 um fünf Euro auf 364 Euro im Monat angehoben werden. Für Kinder gibt es neue Bildungs- und Teilhabeleistungen, wie etwa einen Zuschuss zum Schulessen, zu Schulausflügen und zur Nachhilfe.
Für die Hilfeempfänger hat die Blockade der Reform nun möglicherweise weitgehende Konsequenzen. "Gibt es im Bundesrat dafür keine Mehrheit, müssen wir die in unserer Software bereits programmierte Erhöhung wieder stoppen", zitierte die "Süddeutsche Zeitung" eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit. Erst, wenn eine gesetzliche Grundlage vorliege, könnten die Erhöhungen nachgezahlt werden. Offen ist noch, ob das Bildungspaket für Kinder von Hartz-IV- Familien und Geringverdienern zumindest in Teilen dennoch vom 1. Januar 2011 an greifen kann, wenn die Hartz-IV-Reform noch nicht in Kraft getreten ist. Die Bundesarbeitsministerin lässt dies derzeit juristisch prüfen.
Quelle: ntv.de, rts/dpa