Politik

Gesetzentwurf zur Terrorabwehr Schärferer Check für Airport-Personal geplant

Ein Mitarbeiter positioniert eine Begrenzung neben einem geparkten Flugzeug.

Ein Mitarbeiter positioniert eine Begrenzung neben einem geparkten Flugzeug.

(Foto: imago/fossiphoto)

An Flughäfen haben viele Mitarbeiter Zugang zu sensiblen Sicherheitsbereichen. Umso wichtiger ist es, dass dort niemand arbeitet, der Verbindungen zu einer Terrorgruppe hat. Die deutschen Luftsicherheitsbehörden sollen künftig mehr Informationen über das Airport-Personal abrufen können.

Zur Terrorabwehr will die Bundesregierung künftig im Luftverkehr die Zuverlässigkeit von Flug- und Bodenpersonal schärfer überprüfen lassen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den der Bundestag am kommenden Mittwoch erstmals beraten wird. Ziel ist es danach, den zivilen Luftverkehr besser vor Angriffen sogenannter Innentäter zu schützen.

Der zivile Luftverkehr unterliege aufgrund seiner Symbolträchtigkeit sowie wegen der im Anschlagsfall einzukalkulierenden hohen Opferzahlen, gravierenden wirtschaftlichen und infrastrukturellen Schäden und erheblichen medialen Aufmerksamkeit unverändert einer besonderen Gefährdung, heißt es im Gesetzentwurf. "Eine der größten Bedrohungen stellen dabei Angriffe von sogenannten Innentätern dar, also von Personen, die besonderen Zugang zu Einrichtungen und Abläufen des Luftverkehrs haben."

Für terroristische Gruppierungen sei die Rekrutierung solcher Personen von großer Bedeutung, da deren späterer Einsatz "ein wirkungsvolles Instrument zur Begünstigung der Tatplanung und/oder -ausführung darstellen kann".

Das Luftsicherheitsgesetz sieht bereits eine Zuverlässigkeitsüberprüfung aller Personen vor, die in besonderer Weise Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs nehmen können. Nach geltendem Recht können die Luftsicherheitsbehörden allerdings bestimmte Informationen, über die andere Behörden verfügen, dazu nicht heranziehen. Im Gesetzentwurf heißt es, dies betreffe Daten der Bundespolizei, des Zollkriminalamtes, wie auch Auskünfte aus dem Erziehungsregister, das unter anderem Anordnungen gegen eine Person nach dem Jugendstrafrecht enthält, sowie aus dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister. Dies soll sich nun ändern.

Die Luftsicherheitsbehörden sollen befugt werden, weitere relevante Informationen anderer Behörden in die Prüfung einzubeziehen. Die bisher engen Mitwirkungsmöglichkeiten ausländischer Stellen sollen erweitert werden. Um das Sicherheitsniveau zu erhöhen und das Verfahren zu vereinfachen, sollen zudem die gesetzlichen Grundlagen für die Errichtung eines Luftsicherheitsregisters geschaffen werden.

Quelle: ntv.de, hul/dpa

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