Maßnahmen zur Arbeitsförderung Schäuble hält die Hand auf
25.06.2010, 14:09 UhrEs knirscht schon lange in der Koalition an allen Ecken und Enden. Nun gibt es offenbar auch noch Unmut zwischen dem Finanz- und Arbeitsministerium. Der Grund: Finanzminister Schäuble will bei Programmen zur Arbeitsförderung Mehrwertsteuer kassieren. Arbeits-Staatssekretär Hoofe sieht "verdeckte Kürzungen".
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble muss und zeigt sich erfinderisch. So will er bei Förderprogrammen für Jugendliche und Arbeitslose mitverdienen und bei Programmen zur Arbeitsförderung 19 Prozent Mehrwertsteuer kassieren. Dabei geht es um Maßnahmen in einem Bereich, für den 2009 über 600 Millionen Euro ausgegeben wurden. Im Arbeitsministerium hat das Protest ausgelöst. In einem Schreiben an das Finanzministerium spricht Arbeits-Staatssekretär Gerd Hoofe von einer "verdeckten Kürzung des Eingliederungstitels".
Die Opposition sprach von einem Skandal. "Hier sollen durch die Hintertür Beitragsgelder an das Finanzministerium abgeführt werden, um die Steuerlöcher zu stopfen, die durch die Steuersenkung für Hoteliers aufgerissen wurden", sagte die Arbeitsmarktexpertin der Linksfraktion, Sabine Zimmermann. "Den Beitragszahlern der Arbeitslosenversicherung werden Gelder geklaut. Es werden Mittel zweckentfremdet, statt diese für eine gute Arbeitsmarktpolitik zu verwenden." Zimmermann forderte Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) auf, "klar Stellung dagegen zu beziehen".
Konkret geht es bei dem Streit um den Paragrafen 46 im Dritten Sozialgesetzbuch. Darin sind "Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung" geregelt. Demnach können etwa Ausbildungssuchende und Arbeitslose Unterstützung erhalten für Maßnahmen von Bildungsträgern, die ihre berufliche Eingliederung etwa durch "Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt" erleichtern. Das Finanzministerium argumentiert, diese Programme dienten nicht unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck und seien daher von der Umsatzsteuer nicht befreit.
Arbeits-Staatssekretär Hoofe warf dem Finanzministerium vor, es habe die Festlegungen einseitig getroffen. Die Bundesagentur für Arbeit, Bildungsträger und sein Ministerium stelle dies vor erhebliche Probleme. Sein Ministerium leiste zur Haushaltskonsolidierung bereits einen "erheblichen Sparbeitrag". Aus seiner Sicht enthielten zur Eingliederung in Arbeit "nahezu immer auch Elemente der Qualifizierung und Kenntnisvermittlung" - und seien somit umsatzsteuerfrei.
Quelle: ntv.de, rts